Zu den Anforderungen an eine wirksame Streitverkündung

Dezember 30, 2025

Zu den Anforderungen an eine wirksame Streitverkündung

Gericht: OLG Frankfurt 29. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 22.01.2021
Aktenzeichen: 29 U 166/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHE:2021:0122.29U166.19.00
Dokumenttyp: Urteil

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main ist ein wichtiges Beispiel dafür, wie formale Fehler in einem Prozess dazu führen können, dass man seine Rechte verliert. Im Kern geht es darum, dass eine Klage abgewiesen wurde, weil die Ansprüche verjährt waren – und das, obwohl die Klägerin eigentlich versucht hatte, diese Verjährung durch eine sogenannte Streitverkündung zu stoppen.

Im Folgenden erkläre ich Ihnen die Hintergründe, das Problem mit der Verjährung und warum das Gericht so entschieden hat.

Worum ging es in dem Streit?

Eine Baufirma (die Klägerin) hatte im Jahr 2002 ein Architektenbüro (die Beklagte) mit dem Bau von zwei Mehrfamilienhäusern beauftragt. Es wurde ein Vertrag über „Vollarchitektur“ geschlossen. Das bedeutet, das Büro sollte von der Planung bis zur fertigen Betreuung des Bauobjekts alles übernehmen.

Jahre später gab es Ärger: Die Eigentümergemeinschaft der Häuser stellte schwere Mängel fest, insbesondere an der Tiefgarage. Sie verklagte die Baufirma auf Schadensersatz. Die Baufirma wiederum wollte sich das Geld vom Architektenbüro zurückholen, da sie der Meinung war, das Büro habe die Bauaufsicht vernachlässigt.

Das Problem der Verjährung

Im deutschen Recht können Ansprüche nicht ewig geltend gemacht werden. Irgendwann tritt Verjährung ein. Bei Bauwerken beträgt diese Frist normalerweise fünf Jahre.

In diesem Fall gab es zwei Gründe, warum die Zeit abgelaufen war:

1. Wer war wirklich für die Bauüberwachung zuständig?

Das Architektenbüro behauptete, dass der ursprüngliche Vertrag geändert wurde. Man habe sich darauf geeinigt, dass das Büro nur die Planung macht, die Bauüberwachung aber ein anderer Architekt übernimmt. Das Gericht glaubte nach einer Beweisaufnahme dem Büro.

Da die Planungsarbeiten schon 2004 abgeschlossen waren, endete die fünfjährige Verjährungsfrist bereits Ende 2009. Die Baufirma klagte aber erst viel später.

2. Die missglückte Streitverkündung

Die Baufirma versuchte, die Verjährung zu „hemmen“. Wenn man in einem laufenden Prozess einem Dritten (hier dem Architekten) den „Streit verkündet“, bleibt die Verjährung normalerweise stehen. Die Baufirma schickte im Jahr 2013 ein entsprechendes Dokument an das Architektenbüro.

Das Gericht entschied jedoch: Diese Streitverkündung war unwirksam. Sie war so schlecht formuliert, dass sie rechtlich nicht zählte.

Zu den Anforderungen an eine wirksame Streitverkündung

Warum war die Streitverkündung unwirksam?

Das OLG Frankfurt legte sehr genau dar, welche strengen Regeln für eine Streitverkündung gelten. Die Baufirma hatte gleich mehrere Fehler gemacht:

Fehlende Angaben zu den Parteien

Ein offizielles Dokument bei Gericht muss ein sogenanntes „Rubrum“ enthalten. Das ist eine Liste, in der genau steht, wer der Kläger und wer der Beklagte ist (mit Namen und Adressen). In dem Schreiben der Baufirma fehlten diese Angaben. Das Büro konnte also nicht auf einen Blick sehen, wer genau gegen wen klagt.

Unklare Lage des Rechtsstreits

Das Gesetz schreibt vor, dass man dem Empfänger erklären muss, wie weit der Prozess schon fortgeschritten ist. Gibt es schon Zeugentermine? Gab es ein Urteil? Die Baufirma hatte einfach nur eine Kopie der gesamten Gerichtsakte geschickt, ohne eine Zusammenfassung zu schreiben. Das reicht laut Gericht nicht aus. Der Empfänger muss nicht selbst in hunderten Seiten nach dem aktuellen Stand suchen müssen.

Unzureichende Begründung

Die Baufirma schrieb lediglich, dass das Büro für die Tiefgarage hafte und „auch für die übrigen gerügten Mängel“. Welche Mängel das genau waren, wurde nicht erklärt. Das Gericht betonte: Ein Streitverkündeter muss genau prüfen können, worum es geht, um zu entscheiden, ob er dem Prozess beitritt oder nicht. Pauschale Aussagen verletzen das Recht auf rechtliches Gehör.

Das Ergebnis des Urteils

Da die Streitverkündung von 2013 ungültig war, lief die Verjährung einfach weiter. Als die Baufirma im Jahr 2017 schließlich direkt gegen das Architektenbüro klagte, war es viel zu spät.

Das OLG Frankfurt bestätigte damit das vorherige Urteil des Landgerichts:

  1. Die Klage bleibt abgewiesen.
  2. Die Baufirma muss die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.
  3. Eine Revision (ein weiteres Vorgehen gegen das Urteil) wurde nicht zugelassen.

Was Sie daraus lernen können

Dieses Urteil zeigt deutlich, dass es vor Gericht nicht nur darauf ankommt, im Recht zu sein. Man muss auch die formalen Regeln penibel einhalten. Ein unvollständiger Schriftsatz eines Anwalts kann dazu führen, dass Millionenforderungen einfach verjähren, weil eine Frist nicht wirksam unterbrochen wurde.

RA und Notar Krau

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