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Das Landgericht Bonn fällte am 31. Januar 2020 ein Schlussurteil in einem Rechtsstreit, der die Kostenverteilung nach einem Teilanerkenntnisurteil zum Gegenstand hatte (Az. 17 O 323/19).
Sachverhalt
Die Verfügungskläger hatten dem Verfügungsbeklagten ein Grundstück verkauft.
Nach dem Kaufvertrag durfte der Beklagte das Objekt vor der vollständigen Kaufpreiszahlung renovieren und nutzen.
Als der Beklagte den ausstehenden Kaufpreis nicht zahlte, traten die Kläger vom Vertrag zurück und forderten die Herausgabe des Grundstücks.
Nachdem der Beklagte auch Aufforderungen zur Besichtigung des Hauses ignorierte, verlangten die Kläger per Anwaltsschreiben die Nennung von Besichtigungsterminen.
Der Beklagte schlug daraufhin per Messenger-Dienst „E“ zwei Termine vor.
Die Kläger behaupteten, diese Nachricht nicht rechtzeitig erhalten zu haben.
Sie reichten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein, um ein Zutritts- und Besichtigungsrecht zu erwirken.
Der Beklagte erkannte den Anspruch jedoch nach Zustellung der Antragsschrift an.
Entscheidung
Das Gericht entschied, dass die Kläger die Kosten des Rechtsstreits tragen müssen, da der Beklagte den Anspruch sofort anerkannt und keinen Anlass zur Einleitung des Verfahrens gegeben habe.
Begründung
Zusammenfassend stellte das Gericht fest, dass der Beklagte durch sein rechtzeitiges Angebot per „E“ keinen Anlass zur Klage gegeben habe und die Kläger daher die Kosten des Rechtsstreits tragen müssen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.