Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers in der iCloud – LG Münster Urteil 16.4.2019 – 14 O 565/18

August 12, 2019

Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers in der iCloud – LG Münster Urteil 16.4.2019 – 14 O 565/18

RA und Notar Krau

Das Urteil des Landgerichts Münster vom 16. April 2019 (Az. 14 O 565/18) befasst sich mit dem Zugang der Erben eines verstorbenen Nutzers zu dessen iCloud-Konto bei Apple.

Der Kläger, ein Miterbe des am 14. Juli 2018 verstorbenen Nutzers, verlangte zusammen mit den weiteren Miterben Zugang zu dem Benutzerkonto des Erblassers, um die darin gespeicherten Inhalte einsehen zu können.

Das Gericht entschied zugunsten der Erbengemeinschaft und verurteilte Apple, den Erben Zugang zum Benutzerkonto und den gespeicherten Daten zu gewähren.

Das Gericht stellte fest, dass der Anspruch auf Zugang gemäß § 1922 BGB auf die Erben übergegangen ist. Weder das postmortale Persönlichkeitsrecht noch andere Rechte stünden dem entgegen.

Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers in der iCloud – LG Münster Urteil 16.4.2019 – 14 O 565/18

Das Urteil betonte, dass vertragliche Nutzungsrechte nach dem Tod vererbbar sind.

Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass die internationale und örtliche Zuständigkeit aufgrund einer Gerichtsstandsvereinbarung gegeben sei und setzte den Streitwert auf 10.000 Euro fest.

Apple wurde außerdem zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und gegen das Versäumnisurteil kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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