Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers in der iCloud
LG Münster Urteil 16.4.2019 – 14 O 565/18
Ein Mann verstarb und hinterließ ein Benutzerkonto bei dem Cloud-Dienst iCloud von Apple.
Seine Erbengemeinschaft, bestehend aus seiner Ehefrau und drei Kindern, verlangte von Apple Zugang zu diesem Konto, um auf die dort gespeicherten Daten,
wie Fotos, E-Mails und Dokumente, zugreifen zu können.
Apple verweigerte den Zugriff mit der Begründung, dass der Vertrag über die Nutzung des iCloud-Kontos nicht vererblich sei und der Datenschutz des Verstorbenen dem entgegenstehe.
Rechtliche Würdigung:
Das Landgericht Münster entschied in einem Versäumnisurteil, dass die Erbengemeinschaft Anspruch auf Zugang zum vollständigen iCloud-Konto des Erblassers hat.
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf folgende Argumente:
Bedeutung der Entscheidung:
Das Urteil des Landgerichts Münster hat grundlegende Bedeutung für den digitalen Nachlass.
Es stellt klar, dass auch digitale Daten vererblich sind und die Erben Anspruch auf Zugang zu den Konten des Erblassers haben.
Die Entscheidung stärkt die Rechte der Erben und trägt dazu bei, dass der digitale Nachlass nicht verloren geht.
Zusätzliche Informationen:
Fazit:
Das Urteil des Landgerichts Münster ist ein wichtiger Schritt zur Klärung der Rechtslage beim digitalen Nachlass.
Es zeigt, dass die Erben Anspruch auf Zugang zu den digitalen Daten des Erblassers haben und dass dieser Anspruch auch gegenüber großen Internetkonzernen durchgesetzt werden kann.
Die Entscheidung trägt dazu bei, dass der digitale Nachlass als Teil des Gesamtnachlasses anerkannt und geschützt wird.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.