Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers in der iCloud
LG Münster Urteil 16.4.2019 – 14 O 565/18
Ein Mann verstarb und hinterließ ein Benutzerkonto bei dem Cloud-Dienst iCloud von Apple.
Seine Erbengemeinschaft, bestehend aus seiner Ehefrau und drei Kindern, verlangte von Apple Zugang zu diesem Konto, um auf die dort gespeicherten Daten,
wie Fotos, E-Mails und Dokumente, zugreifen zu können.
Apple verweigerte den Zugriff mit der Begründung, dass der Vertrag über die Nutzung des iCloud-Kontos nicht vererblich sei und der Datenschutz des Verstorbenen dem entgegenstehe.
Rechtliche Würdigung:
Das Landgericht Münster entschied in einem Versäumnisurteil, dass die Erbengemeinschaft Anspruch auf Zugang zum vollständigen iCloud-Konto des Erblassers hat.
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf folgende Argumente:
Bedeutung der Entscheidung:
Das Urteil des Landgerichts Münster hat grundlegende Bedeutung für den digitalen Nachlass.
Es stellt klar, dass auch digitale Daten vererblich sind und die Erben Anspruch auf Zugang zu den Konten des Erblassers haben.
Die Entscheidung stärkt die Rechte der Erben und trägt dazu bei, dass der digitale Nachlass nicht verloren geht.
Zusätzliche Informationen:
Fazit:
Das Urteil des Landgerichts Münster ist ein wichtiger Schritt zur Klärung der Rechtslage beim digitalen Nachlass.
Es zeigt, dass die Erben Anspruch auf Zugang zu den digitalen Daten des Erblassers haben und dass dieser Anspruch auch gegenüber großen Internetkonzernen durchgesetzt werden kann.
Die Entscheidung trägt dazu bei, dass der digitale Nachlass als Teil des Gesamtnachlasses anerkannt und geschützt wird.
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