Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers in der iCloud

August 12, 2019

Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers in der iCloud

LG Münster Urteil 16.4.2019 – 14 O 565/18

RA und Notar Krau

Ein Mann verstarb und hinterließ ein Benutzerkonto bei dem Cloud-Dienst iCloud von Apple.

Seine Erbengemeinschaft, bestehend aus seiner Ehefrau und drei Kindern, verlangte von Apple Zugang zu diesem Konto, um auf die dort gespeicherten Daten,

wie Fotos, E-Mails und Dokumente, zugreifen zu können.

Apple verweigerte den Zugriff mit der Begründung, dass der Vertrag über die Nutzung des iCloud-Kontos nicht vererblich sei und der Datenschutz des Verstorbenen dem entgegenstehe.

Rechtliche Würdigung:

Das Landgericht Münster entschied in einem Versäumnisurteil, dass die Erbengemeinschaft Anspruch auf Zugang zum vollständigen iCloud-Konto des Erblassers hat.

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf folgende Argumente:

Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers in der iCloud

  • Vererblichkeit des Anspruchs: Der Anspruch auf Zugang zum iCloud-Konto ist vererblich. Der Nutzungsvertrag zwischen dem Erblasser und Apple ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der gemäß § 1922 BGB auf die Erben übergeht.
  • Keine entgegenstehenden Rechte: Dem Anspruch der Erben stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht noch andere Rechte entgegen. Das postmortale Persönlichkeitsrecht schützt zwar die ideellen Interessen des Verstorbenen, jedoch überwiegt in diesem Fall das Interesse der Erben an der Kenntnisnahme und Sicherung der digitalen Daten des Erblassers.
  • Vorrang des Erbrechts: Das Erbrecht hat Vorrang vor den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Erblasser und Apple. Die Erben treten mit dem Tod des Erblassers in dessen Rechtsposition ein und können daher die Rechte aus dem Nutzungsvertrag geltend machen.

Bedeutung der Entscheidung:

Das Urteil des Landgerichts Münster hat grundlegende Bedeutung für den digitalen Nachlass.

Es stellt klar, dass auch digitale Daten vererblich sind und die Erben Anspruch auf Zugang zu den Konten des Erblassers haben.

Die Entscheidung stärkt die Rechte der Erben und trägt dazu bei, dass der digitale Nachlass nicht verloren geht.

Zusätzliche Informationen:

Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers in der iCloud

  • Versäumnisurteil: Das Urteil erging als Versäumnisurteil, da Apple im Prozess nicht vertreten war. Gegen das Versäumnisurteil kann Apple innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
  • Streitwert: Der Streitwert wurde auf 10.000 Euro festgesetzt.
  • Gerichtsstand: Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Münster ergab sich aus der Gerichtsstandsvereinbarung im Nutzungsvertrag zwischen dem Erblasser und Apple.

Fazit:

Das Urteil des Landgerichts Münster ist ein wichtiger Schritt zur Klärung der Rechtslage beim digitalen Nachlass.

Es zeigt, dass die Erben Anspruch auf Zugang zu den digitalen Daten des Erblassers haben und dass dieser Anspruch auch gegenüber großen Internetkonzernen durchgesetzt werden kann.

Die Entscheidung trägt dazu bei, dass der digitale Nachlass als Teil des Gesamtnachlasses anerkannt und geschützt wird.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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