Zugewinnausgleich als Erblasserschuld

März 18, 2026

Zugewinnausgleich als Erblasserschuld

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.10.2025 – I-3 W 118/25

(AG Düsseldorf Beschl. v. 13.3.2025 – 92e VI 121/24)

Hier finden Sie eine präzise und leicht verständliche Zusammenfassung der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zum Thema Zugewinnausgleich und dessen Berücksichtigung beim Nachlasswert.


Einleitung: Worum geht es in diesem Rechtsstreit?

In diesem Fall musste das Oberlandesgericht Düsseldorf eine wichtige Frage klären: Wenn ein Ehepartner stirbt und der überlebende Partner einen Anspruch auf den sogenannten Zugewinnausgleich hat, darf dieser Betrag dann vom Gesamtwert des Erbes abgezogen werden?

Diese Frage ist besonders wichtig für die Berechnung der Gerichtskosten. Je niedriger der Wert des Nachlasses ist, desto geringer fallen am Ende die Gebühren für das Gericht aus. Im konkreten Fall ging es um ein Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Die Söhne des Verstorbenen wollten erreichen, dass der Anspruch ihrer Mutter auf den Zugewinnausgleich vom Erbe abgezogen wird, um die Kosten zu senken.

Der Hintergrund des Falls

Der Verstorbene hinterließ zwei Söhne und seine Ehefrau. Die Ehefrau entschied sich jedoch dazu, die Erbschaft auszuschlagen. Das bedeutet, sie wollte nicht offizielle Erbin werden. Wenn ein Ehepartner die Erbschaft ausschlägt, hat er laut Gesetz das Recht, den sogenannten „konkreten Zugewinnausgleich“ zu verlangen. Zusätzlich steht ihm der Pflichtteil zu.

Das Amtsgericht (die erste Instanz) hatte den Wert des Erbes auf über 7,2 Millionen Euro festgesetzt. Dabei weigerte sich das Gericht jedoch, die Forderung der Ehefrau auf den Zugewinnausgleich abzuziehen.

Zugewinnausgleich als Erblasserschuld

Die Söhne waren damit nicht einverstanden und legten Beschwerde ein. Sie waren der Meinung, dass dieser Anspruch die Erbmasse mindert und deshalb bei der Berechnung der Gebühren berücksichtigt werden muss.

Die rechtliche Unterscheidung: Erblasserschuld oder Erbfallschuld?

Um den Fall zu lösen, musste das Gericht entscheiden, in welche Kategorie der Zugewinnausgleich fällt. Das Gesetz unterscheidet hier zwei Arten von Schulden:

Was ist eine Erblasserschuld?

Eine Erblasserschuld ist eine Verpflichtung, die der Verstorbene selbst „verursacht“ hat. Diese Schulden bestanden im Kern schon zu seinen Lebzeiten. Solche Schulden dürfen vom Wert des Nachlasses abgezogen werden, bevor die Gerichtskosten berechnet werden.

Was ist eine Erbfallschuld?

Eine Erbfallschuld entsteht erst direkt durch den Tod oder durch die Abwicklung des Erbes. Beispiele hierfür sind Vermächtnisse oder Pflichtteile für andere Verwandte. Solche Kosten dürfen laut Gesetz nicht vom Nachlasswert abgezogen werden. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass die Berechnung der Gerichtskosten durch komplizierte Rechnungen zu lange dauert.

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf

Das OLG Düsseldorf gab den Söhnen recht. Es entschied, dass der Zugewinnausgleich eine Erblasserschuld ist. Das bedeutet: Er muss vom Wert des Erbes abgezogen werden. Das Gericht begründete dies mit mehreren logischen Schritten:

  1. Ursprung in der Ehe: Der Anspruch auf Zugewinnausgleich entsteht, weil das Paar verheiratet war und keinen besonderen Ehevertrag hatte. Die Grundlage für diese Schuld wurde also schon zu Lebzeiten des Vaters durch die Ehe gelegt.
  2. Beendigung des Güterstandes: Der Tod beendet zwar die Ehe, aber der Ausgleichsanspruch ist rechtlich an das Ende der Gütergemeinschaft gekoppelt, nicht einfach nur an das Erben an sich.
  3. Kein Bezug zur Erbmasse: Der Zugewinnausgleich berechnet sich nicht nach dem, was im Testament steht. Er berechnet sich aus dem Vergleich des Vermögens, das beide Partner während der Ehe erwirtschaftet haben. Er hat also keinen direkten Bezug dazu, wer nun Erbe wird oder wie das Erbe verteilt wird.

Warum gab es überhaupt Streit?

Das Problem war, dass es in der Rechtswelt zwei verschiedene Meinungen dazu gab. Viele Experten für Kostenrecht meinten früher, man solle den Zugewinnausgleich wie eine Erbfallschuld behandeln (also nicht abziehen), um die Arbeit der Gerichte zu vereinfachen.

Das OLG Düsseldorf widersprach dem jedoch. Es verwies darauf, dass im normalen Zivilrecht schon lange klar ist, dass der Zugewinnausgleich vom Erblasser herrührt. Auch bei der Erbschaftsteuer wird dieser Betrag abgezogen. Das Gericht sah keinen Grund, warum das bei den Gerichtskosten anders sein sollte. Nur weil eine Rechnung kompliziert sein kann, darf man dem Bürger nicht das Recht verweigern, tatsächliche Schulden vom Wert abzuziehen.

Zusammenfassung der Folgen

Durch dieses Urteil steht fest: Wenn ein überlebender Ehepartner den Zugewinn fordert, sinkt der offizielle Geschäftswert des Nachlasses für das Gericht. Das führt dazu, dass die Erben weniger Gebühren für den Erbschein oder andere gerichtliche Tätigkeiten bezahlen müssen.


Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung im Erbrecht benötigen, sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Warnhinweis:

    Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

    Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

    Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

    Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

    Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

    Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

    Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

    Letzte Beiträge

    Bestattung

    Rechenschaftspflicht bei Generalvollmacht

    April 16, 2026
    Rechenschaftspflicht bei GeneralvollmachtLG Ellwangen, Urt. v. 20.11.2025 – 3 O 185/25Hier finden Sie eine leicht v…
    Trauer Grabstein

    (Teil-)Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

    April 16, 2026
    (Teil-)Erbauseinandersetzung einer ErbengemeinschaftLG Hagen, Urt. v. 25.11.2025 – 4 O 93/25Hier finden Sie eine le…
    Portrait Lana Berloznik Kanzlei Krau Rechtsanwälte

    Klageantrag auf Erteilung notarielles Nachlassverzeichnis

    April 16, 2026
    Klageantrag auf Erteilung notarielles NachlassverzeichnisLG Düsseldorf, Urt. v. 22.8.2024 – 1 O 80/23Hier finden Si…