Zugewinnausgleich im Todesfall und Europäisches Recht

Juni 1, 2025

Zugewinnausgleich im Todesfall und Europäisches Recht

Wenn Liebe Grenzen überwindet: Was passiert mit Ihrem Vermögen im Todesfall?

Heiraten Menschen aus verschiedenen Ländern, stellt sich oft die Frage: Welches Recht gilt, wenn jemand stirbt? Dies ist besonders wichtig, wenn es um das Vermögen geht. Bei uns, Rechtsanwalt und Notar Krau, helfen wir Ihnen, diese komplexen Fragen zu verstehen.


Der Blick nach Europa: Einheitliche Regeln für die Ehe

Die Europäische Union hat spezielle Regeln geschaffen, um das Erben über Ländergrenzen hinweg zu vereinfachen. Das gilt auch für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften. Seit dem 29. Januar 2019 gibt es dafür klare EU-Verordnungen. Diese regeln, welches Recht anzuwenden ist, wenn Ehepartner aus verschiedenen EU-Ländern kommen und eine von ihnen stirbt.


Was ist, wenn der Ehepartner stirbt?

In Deutschland gibt es eine besondere Regelung im Erbrecht: § 1371 BGB. Sie besagt, dass der überlebende Ehepartner einen zusätzlichen Anteil am Erbe erhält. Diesen Anteil nennt man Zugewinnausgleich. Doch ist dieser Zugewinnausgleich ein Teil des Erbrechts oder des Güterrechts (also des Vermögensrechts der Eheleute)?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Frage geklässert. In einem wichtigen Fall, bekannt als „Mahnkopf“, entschied der EuGH: § 1371 BGB ist eine erbrechtliche Regelung. Das bedeutet, dass der Zugewinnausgleich im Todesfall zum Erbe gehört. So fällt er unter die EU-Erbrechtsverordnung. Das hat weitreichende Folgen: Die EU-Regeln zum Güterrecht finden dann keine Anwendung. Das vereinfacht vieles für Sie und Ihre Familie.

Zugewinnausgleich im Todesfall und Europäisches Recht


Europäische Prinzipien für Ehepartner: Ein Blick in die Zukunft

Internationale Experten haben „Prinzipien zum Europäischen Familienrecht“ entwickelt. Diese Prinzipien geben Empfehlungen, wie das Vermögen von Ehepaaren europaweit geregelt werden könnte. Sie schlagen zwei Güterstände vor, die sich an der deutschen Zugewinngemeinschaft orientieren.

Stirbt ein Partner, wird nach diesen Prinzipien ein Ausgleich des Vermögens vorgenommen. Dieser Ausgleich ist jedoch rein güterrechtlich. Das heißt, er gleicht nur das Vermögen aus, das die Ehepartner während der Ehe gemeinsam aufgebaut haben. Einen zusätzlichen Ausgleich, wie ihn der deutsche § 1371 BGB vorsieht, kennen diese europäischen Prinzipien nicht.


Fazit: Warum das wichtig für Sie ist

Diese Regelungen sind wichtig, besonders wenn Sie mit einem Partner aus einem anderen Land verheiraten sind. Sie beeinflussen, wie Ihr Vermögen im Todesfall aufgeteilt wird. Es ist entscheidend zu wissen, welche Regeln gelten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.


Haben Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau

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