Zulässige Rechtswahl bei Erbvertrag – Europäische Erbrechtsverordnung
BGH IV ZB 22/18
Die Erblasserin, eine deutsche Staatsangehörige, hatte 1998 einen Erbvertrag mit ihrem damaligen Lebensgefährten, einem italienischen Staatsangehörigen, geschlossen.
In diesem Vertrag setzten sie sich gegenseitig als Alleinerben ein und wählten das deutsche Recht als Erbrecht.
2016 errichtete die Erblasserin ein Testament, in dem sie ihre Enkelkinder als Erben einsetzte.
Nach ihrem Tod im Jahr 2017 entstand ein Streit über die Wirksamkeit des Erbvertrags und des Testaments.
Problematik:
Entscheidung des BGH:
Der BGH wies die Rechtsbeschwerde zurück und bestätigte die Wirksamkeit des Erbvertrags.
Die Erbfolge richtete sich nach dem Erbvertrag, das spätere Testament war unwirksam.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil hat Bedeutung für die Gestaltung von Erbverträgen mit Auslandsbezug.
Es zeigt auf, dass die EuErbVO auch auf vor ihrem Inkrafttreten geschlossene Erbverträge anwendbar sein kann und die Rechtswahl des deutschen Rechts in solchen Verträgen wirksam ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.