Zulässiges Teilurteil über Pflichtteilsanspruch OLG Hamburg 2 U 9/98
Sachverhalt:
Die Klägerin, Tochter der Erblasserin, verlangte von dem Beklagten, ihrem Vater und Erben der Erblasserin, Auskunft über den Nachlass und Zahlung ihres Pflichtteils.
Der Beklagte hatte die Klägerin in einem gemeinschaftlichen Testament mit der Erblasserin als Schlusserbin eingesetzt.
Er wandte ein, dass die Klägerin nur Nacherbin sei und ihr Pflichtteilsrecht verjährt sei.
Außerdem erhob er Widerklage und beantragte die Erbunwürdigkeitserklärung der Klägerin.
Das Landgericht verurteilte den Beklagten zur Auskunftserteilung und Zahlung eines Teilbetrags des Pflichtteils.
Problematik:
Entscheidung des OLG Hamburg:
Das OLG Hamburg wies die Berufung des Beklagten zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts.
Die Klägerin war Schlusserbin und ihr Pflichtteilsrecht war nicht verjährt.
Sie war auch nicht erbunwürdig.
Das Teilurteil war zulässig.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der eindeutigen Bezeichnung des Schlusserben im Testament und die Voraussetzungen für die Verjährung des Pflichtteilsrechts.
Es zeigt auf, dass ein Teilurteil über den Pflichtteilsanspruch zulässig ist, wenn die Höhe des Anspruchs feststeht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.