Zulässigkeit der Beschwerde der Mitglieder einer Genossenschaft gegen die Bestellung eines Notliquidators

Juni 29, 2025

Zulässigkeit der Beschwerde der Mitglieder einer Genossenschaft gegen die Bestellung eines Notliquidators

RA und Notar Krau

Das ist eine Zusammenfassung des Beschlusses „7 W 39/21“ des Brandenburger Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2021:

Worum ging es?

Dieser Fall dreht sich um eine LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft) namens P… N… i.L. (in Liquidation, also in Abwicklung). Diese Genossenschaft wurde 2000 aufgelöst, und seitdem gab es verschiedene Liquidatoren, die die Abwicklung regeln sollten. Ein Liquidator ist so etwas wie ein Verwalter, der die Geschäfte einer aufgelösten Firma abwickelt.

Der letzte Liquidator, Herr R…, war nicht mehr erreichbar und hat seine Arbeit nicht mehr gemacht. Drei Mitglieder des Aufsichtsrates der LPG beantragten daher, dass ein neuer Liquidator eingesetzt wird. Das Amtsgericht Potsdam hat dem zugestimmt und im November 2020 Herrn Rechtsanwalt B… zum neuen Notliquidator ernannt.

Was war das Problem?

Ein Mitglied der Genossenschaft, der hier als Beschwerdeführer bezeichnet wird, war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Er legte Beschwerde gegen die Bestellung des neuen Liquidators ein. Er hat aber nicht erklärt, warum er damit nicht einverstanden war.

Zulässigkeit der Beschwerde der Mitglieder einer Genossenschaft gegen die Bestellung eines Notliquidators

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Amtsgericht Potsdam hat die Beschwerde abgewiesen. Es sagte, dass das Genossenschaftsmitglied (der Beschwerdeführer) gar nicht berechtigt sei, eine solche Beschwerde einzulegen.

Das Gericht ist der Meinung, dass nur die Liquidationsgenossenschaft selbst eine solche Beschwerde einlegen kann, wenn ein Liquidator bestellt wird. Nur wenn der Antrag auf Bestellung eines Liquidators abgelehnt wird, dürfen die Antragsteller Beschwerde einlegen.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat diese Entscheidung bestätigt. Es hat die Beschwerde des Genossenschaftsmitglieds als „unzulässig“ verworfen.

Das bedeutet, das Gericht hat sich inhaltlich nicht mit der Beschwerde befasst, weil der Beschwerdeführer aus rechtlicher Sicht gar nicht das Recht hatte, diese Beschwerde einzureichen.

Was bedeutet das für den Beschwerdeführer?

Der Beschwerdeführer muss die Kosten für dieses Beschwerdeverfahren tragen. Der Wert des Verfahrens wurde auf 1.000 € festgesetzt.

Kurz gesagt: Ein einzelnes Genossenschaftsmitglied kann die Bestellung eines Notliquidators nicht einfach so anfechten, auch wenn es mit der Person nicht einverstanden ist. Dafür sind andere Parteien zuständig.

Hinweis:

Rechtsanwalt und Notar Krau wird als Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht seit Jahren ständig bundesweit als Notliquidator und als Nachtragsliquidator tätig – daher zögern Sie bei Bedarf nicht, uns anzusprechen

RA und Notar Krau

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