Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH – Nachtragsliquidator

Dezember 1, 2019

Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH – Nachtragsliquidator

BAG 10 AZR 448/02,

Urteil vom 04. Juni 2003,

RA und Notar Krau

Tenor:

  • Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts wird aufgehoben.
  • Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Hintergrund:

  • Die Klägerin (ZVK) fordert von der Beklagten (GmbH) Beitragszahlungen.
  • Die Beklagte wurde aufgelöst und im Handelsregister gelöscht.
  • Das Arbeitsgericht wies die Klage ab, das Landesarbeitsgericht ebenfalls, da die Beklagte nach ihrer Löschung nicht mehr parteifähig sei.
  • Die Klägerin legte Revision ein und argumentierte, dass die Beklagte trotz Löschung parteifähig sei.

Entscheidungsgründe des BAG:

Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH – Nachtragsliquidator

  • Parteifähigkeit:

    • Eine gelöschte GmbH bleibt im Passivprozess parteifähig, wenn sie möglicherweise noch einen Ersatzanspruch gegen den Liquidator hat.
    • Im vorliegenden Fall kann ein solcher Anspruch nicht ausgeschlossen werden, da die Klägerin möglicherweise zu Unrecht im Liquidationsverfahren übergangen wurde.
    • Die Beklagte ist daher trotz Löschung parteifähig.
  • Prozessfähigkeit:

    • Die vor der Löschung erteilte Prozessvollmacht besteht fort, auch wenn die gesetzliche Vertretung der GmbH wegfällt.
    • Die Beklagte ist daher auch prozessfähig.
  • Zurückverweisung:

    • Die Klage kann nicht aus anderen Gründen abgewiesen werden, da sie schlüssig ist und die Ansprüche nicht verjährt oder verfallen sind.
    • Das Landesarbeitsgericht hat die Beweiswürdigung und die Entscheidung über die wiederholte Zeugenvernehmung unterlassen.
    • Die Sache wird daher zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH – Nachtragsliquidator

Kernaussagen:

  • Eine gelöschte GmbH bleibt im Passivprozess parteifähig, wenn sie möglicherweise noch Ansprüche gegen den Liquidator hat.
  • Eine vor der Löschung erteilte Prozessvollmacht besteht fort, auch wenn die gesetzliche Vertretung der GmbH wegfällt.
  • Die Löschung einer GmbH führt nicht automatisch zur Unzulässigkeit einer Klage gegen sie.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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