Zulässigkeit eines auf Einziehung eines Erbscheins gerichteten Beschwerdeverfahrens
OLG München 31 Wx 92/17
RA und Notar Krau
Das Oberlandesgericht München (OLG München) hat in seinem Beschluss vom 2. Mai 2017 entschieden,
dass ein Beschwerdeverfahren, das auf die Einziehung eines bereits erteilten Erbscheins abzielt, nicht zulässig ist,
wenn der Beschluss zur Erteilung des Erbscheins bereits rechtskräftig geworden ist.
Stattdessen muss ein neues Verfahren zur Einziehung des Erbscheins beim Nachlassgericht eingeleitet werden,
wobei der zuständige Nachlassrichter und nicht der Rechtspfleger zuständig ist.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall hatte das Nachlassgericht einen Erbschein erteilt, der die Beteiligte zu 1 als Alleinerbin auswies.
Der Beschwerdeführer legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein und beantragte die Einziehung des Erbscheins.
Das Nachlassgericht wies die Beschwerde zurück, woraufhin der Beschwerdeführer die Sache dem Oberlandesgericht vorlegte.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Hinweis:
Das Urteil betont die Bedeutung der Einhaltung von Fristen im Erbscheinsverfahren und die Notwendigkeit,
bei Unklarheiten über den Erblasserwillen eine sorgfältige Testamentsauslegung vorzunehmen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.