zunächst Fiskalerbschaft danach Feststellung Erben Ersatzansprüche gegen Fiskus
BGH IV ZR 438/14 –
Sachverhalt:
Nach dem Tod der Erblasserin wurde zunächst der Fiskus als Erbe festgestellt, da keine gesetzlichen Erben ermittelt werden konnten.
Später wurden die tatsächlichen Erben ermittelt, die den Fiskus auf Herausgabe der Erbschaft verklagten.
Neben der Herausgabe des Erbes verlangten die Klägerinnen auch Zinsen für die Zeit, in der der Fiskus die Erbschaft innehatte.
Zentrale Streitpunkte:
Entscheidung des Gerichts:
Der BGH hob das Urteil des OLG Bamberg teilweise auf und verwies die Sache an das Berufungsgericht zurück.
Begründung:
Der BGH stellte klar, dass der Anspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer grundsätzlich auch Zinsen umfasst.
Dies gelte auch für den Fiskus als Erbschaftsbesitzer.
Der Fiskus sei in seiner Stellung als Erbschaftsbesitzer nicht zu privilegieren.
Ein Zinsanspruch ergebe sich aus §§ 2018, 2021, 812 Abs. 1, 818 Abs. 1 und 2 BGB.
Der BGH entschied, dass die Zinsansprüche der Klägerinnen nicht verjährt sind.
Die Verjährungsfrist für die Zinsansprüche richte sich nach den allgemeinen Verjährungsregeln der §§ 195, 199 BGB.
Da die Klägerinnen erst im Jahr 2012 von ihrer Erbenstellung erfuhren, waren die Zinsansprüche vom 22. März 2003 bis zum 30. April 2014 nicht verjährt.
Besonderheiten:
Fazit:
Der BGH hat entschieden, dass Erben auch gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer Zinsen verlangen können.
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Kenntnis der erbrechtlichen Ansprüche gegen den Erbschaftsbesitzer und der Verjährungsregeln.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.