Zur Auslegung eines Gesellschaftsvertrages oder Schiedsvertrages einer KG bei Streit über Gesellschafternachfolge – BGH II ZR 148/69
Sachverhalt:
Die Parteien stritten über die Frage, ob die Beklagten Gesellschafter einer KG geworden sind.
Der Kläger war der Sohn, die Beklagten die Töchter des verstorbenen Gesellschafters.
Der Gesellschaftsvertrag enthielt eine Nachfolgeklausel und einen Schiedsvertrag.
Nach dem Tod des Gesellschafters wurde ein Vergleich geschlossen und die Beklagten wurden als Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen.
Der Kläger focht die Gesellschafterstellung der Beklagten an.
Die Beklagten erhoben die Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit.
Entscheidung des BGH:
Der BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und wies die Klage ab. Der Rechtsstreit war durch ein Schiedsgericht zu entscheiden.
Begründung:
Der BGH führte aus, dass der Schiedsvertrag auch Streitigkeiten zwischen den Erben über die Gesellschafternachfolge erfasst.
Zentrale Argumente des Gerichts:
Fazit:
Der BGH hat entschieden, dass der Rechtsstreit über die Gesellschafternachfolge durch ein Schiedsgericht zu entscheiden ist.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung von Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.