
Zur erweiterten Kürzung in den Fällen einer Betriebsaufspaltung
BFH Beschluss vom 25. Februar 2026, IV B 31/25
Sie möchten wissen, was der Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Februar 2026 (Az.: IV B 31/25) zur erweiterten Kürzung bei einer Betriebsaufspaltung bedeutet. Sie wünschen eine Erklärung in einfacher Sprache, mit kurzen Sätzen und verständlichen Erklärungen zu Fachbegriffen.
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Firma (Besitzgesellschaft) ihr Grundstück oder andere wichtige Dinge an eine andere Firma (Betriebsgesellschaft) vermietet oder verpachtet. Beide Firmen sind meist durch die gleichen Personen verbunden. Die Besitzgesellschaft hält das Grundstück, die Betriebsgesellschaft betreibt das Geschäft.
Die erweiterte Kürzung ist eine Steuervergünstigung bei der Gewerbesteuer. Sie gilt für Firmen, die nur eigenes Grundstück vermieten oder verwalten. Sie müssen dann weniger Gewerbesteuer zahlen. Die Regel steht in § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG).
Der BFH sagt: Wenn eine Betriebsaufspaltung vorliegt, gibt es keine erweiterte Kürzung. Das heißt: Die Besitzgesellschaft kann die Steuervergünstigung nicht bekommen, wenn sie ihr Grundstück im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Betriebsgesellschaft überlässt.
Eine Revision ist eine Überprüfung der Entscheidung durch ein höheres Gericht. Sie wird nur zugelassen, wenn wichtige Rechtsfragen noch nicht geklärt sind oder das Urteil von anderen Urteilen abweicht.
Eine Aufteilung eines Betriebs in zwei Firmen: Eine besitzt das Grundstück (Besitzgesellschaft), die andere betreibt das Geschäft (Betriebsgesellschaft). Beide sind meist durch die gleichen Personen verbunden.
Eine Steuervergünstigung bei der Gewerbesteuer für Firmen, die nur eigenes Grundstück vermieten oder verwalten.
Die Firma, die das Grundstück besitzt und vermietet.
Die Firma, die das Geschäft betreibt und das Grundstück nutzt.
Eine Steuer, die Unternehmen auf ihren Gewinn zahlen müssen.
Bedeutet, dass eine Firma am normalen Geschäftsleben teilnimmt.
Wenn Sie eine Firma haben, die ein Grundstück an eine verbundene Firma vermietet, sollten Sie prüfen, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt. Das kann steuerliche Nachteile haben.
Kontaktieren Sie die Anwalts- und Notarkanzlei Krau.
Die Kanzlei kann Ihre Situation prüfen und Sie beraten, wie Sie steuerliche Nachteile vermeiden können.
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