Zur erweiterten Kürzung in den Fällen einer Betriebsaufspaltung

März 15, 2026

Zur erweiterten Kürzung in den Fällen einer Betriebsaufspaltung

BFH Beschluss vom 25. Februar 2026, IV B 31/25

Ihre Ausgangsfrage

Sie möchten wissen, was der Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Februar 2026 (Az.: IV B 31/25) zur erweiterten Kürzung bei einer Betriebsaufspaltung bedeutet. Sie wünschen eine Erklärung in einfacher Sprache, mit kurzen Sätzen und verständlichen Erklärungen zu Fachbegriffen.

Worum geht es in dem Beschluss?

Was ist eine Betriebsaufspaltung?

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Firma (Besitzgesellschaft) ihr Grundstück oder andere wichtige Dinge an eine andere Firma (Betriebsgesellschaft) vermietet oder verpachtet. Beide Firmen sind meist durch die gleichen Personen verbunden. Die Besitzgesellschaft hält das Grundstück, die Betriebsgesellschaft betreibt das Geschäft.

Was ist die erweiterte Kürzung?

Die erweiterte Kürzung ist eine Steuervergünstigung bei der Gewerbesteuer. Sie gilt für Firmen, die nur eigenes Grundstück vermieten oder verwalten. Sie müssen dann weniger Gewerbesteuer zahlen. Die Regel steht in § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG).

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Kernaussage

Der BFH sagt: Wenn eine Betriebsaufspaltung vorliegt, gibt es keine erweiterte Kürzung. Das heißt: Die Besitzgesellschaft kann die Steuervergünstigung nicht bekommen, wenn sie ihr Grundstück im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Betriebsgesellschaft überlässt.

Die wichtigsten Gründe für die Entscheidung

Warum gibt es keine Steuervergünstigung bei Betriebsaufspaltung?

  • Die Besitzgesellschaft ist nicht mehr nur Vermieter. Sie ist durch die enge Verbindung zur Betriebsgesellschaft am Geschäftsleben beteiligt.
  • Sie nimmt am „allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr“ teil. Das heißt: Sie ist Teil des Geschäfts, das die Betriebsgesellschaft macht.
  • Dadurch erzielt die Besitzgesellschaft gewerbliche Einkünfte. Sie ist also wie ein normales Unternehmen zu behandeln.
  • Die Steuervergünstigung soll aber nur für reine Vermieter gelten, nicht für Unternehmen, die aktiv am Geschäftsleben teilnehmen.

Es kommt nicht auf die Richtung der Leistungen an

  • Es ist egal, ob die Betriebsgesellschaft ihre Leistungen nur für die Besitzgesellschaft erbringt oder auch für andere.
  • Auch wenn die Betriebsgesellschaft nur für die Besitzgesellschaft arbeitet, bleibt es bei der Regel: Die Steuervergünstigung gibt es nicht.

Was ist eine wesentliche Betriebsgrundlage?

  • Ein Grundstück ist eine „wesentliche Betriebsgrundlage“, wenn die Betriebsgesellschaft es für ihr Geschäft braucht.
  • Ob das so ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
  • Es reicht nicht, wenn das Grundstück nur für Nebenaufgaben genutzt wird.

Zur erweiterten Kürzung in den Fällen einer Betriebsaufspaltung

Unterschied zu anderen Fällen

  • Es gibt Fälle, in denen eine Betriebsverpachtung (also die Verpachtung eines ganzen Betriebs) steuerlich anders behandelt wird.
  • Bei einer Betriebsaufspaltung ist die Regel aber klar: Die Steuervergünstigung gibt es nicht.

Warum wurde die Revision nicht zugelassen?

Was ist eine Revision?

Eine Revision ist eine Überprüfung der Entscheidung durch ein höheres Gericht. Sie wird nur zugelassen, wenn wichtige Rechtsfragen noch nicht geklärt sind oder das Urteil von anderen Urteilen abweicht.

Warum hat der BFH die Revision abgelehnt?

  • Die Klägerin hat keine neuen, wichtigen Rechtsfragen vorgebracht.
  • Die Rechtslage ist durch frühere Urteile bereits geklärt.
  • Es gibt keine widersprüchlichen Urteile zu diesem Thema.
  • Die Klägerin hat im Grunde nur gesagt, dass sie das Urteil für falsch hält. Das reicht aber nicht, um eine Revision zu bekommen.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie eine Besitzgesellschaft haben

  • Wenn Sie eine Firma haben, die ein Grundstück besitzt und dieses an eine andere, verbundene Firma vermietet, liegt oft eine Betriebsaufspaltung vor.
  • In diesem Fall können Sie die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer nicht nutzen.
  • Sie zahlen dann mehr Gewerbesteuer als reine Vermieter.

Wenn Sie eine Steuervergünstigung wollen

  • Die Steuervergünstigung gibt es nur, wenn Sie das Grundstück ohne Betriebsaufspaltung vermieten.
  • Sobald eine enge Verbindung zur Betriebsgesellschaft besteht, gilt die Vergünstigung nicht mehr.

Erklärung wichtiger Begriffe

Betriebsaufspaltung

Eine Aufteilung eines Betriebs in zwei Firmen: Eine besitzt das Grundstück (Besitzgesellschaft), die andere betreibt das Geschäft (Betriebsgesellschaft). Beide sind meist durch die gleichen Personen verbunden.

Erweiterte Kürzung

Eine Steuervergünstigung bei der Gewerbesteuer für Firmen, die nur eigenes Grundstück vermieten oder verwalten.

Besitzgesellschaft

Die Firma, die das Grundstück besitzt und vermietet.

Betriebsgesellschaft

Die Firma, die das Geschäft betreibt und das Grundstück nutzt.

Gewerbesteuer

Eine Steuer, die Unternehmen auf ihren Gewinn zahlen müssen.

Allgemeiner wirtschaftlicher Verkehr

Bedeutet, dass eine Firma am normalen Geschäftsleben teilnimmt.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie eine Firma haben, die ein Grundstück an eine verbundene Firma vermietet, sollten Sie prüfen, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt. Das kann steuerliche Nachteile haben.

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Hinweis:
Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich für eine persönliche Beratung an die Anwalts- und Notarkanzlei Krau.

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