Zur sofortigen Fälligkeit der Wohngeldzahlungen und Stundung bei fristgerechter Ratenzahlung
Datum: 20.02.2014
Gericht: Landgericht Köln
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 29 S 181/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0220.29S181.13.00
Vorinstanz: Amtsgericht Bonn, 27 C 3/13
In diesem Fall stritt sich eine Wohnungseigentümerin (die Klägerin) mit der restlichen Eigentümergemeinschaft. Die Klägerin war mit mehreren Beschlüssen unzufrieden, die auf einer Versammlung im November 2012 gefasst wurden. Vor dem Amtsgericht Bonn hatte sie bereits teilweise Erfolg: Einige Beschlüsse zur Abrechnung und Entlastung wurden aufgehoben. Doch zwei wichtige Punkte wollte das Amtsgericht nicht streichen. Dagegen legte die Frau Berufung beim Landgericht Köln ein.
Es ging im Kern um zwei Themen:
Das Landgericht Köln wies die Berufung der Frau zurück. Das bedeutet: Die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft bleiben gültig. Das Gericht begründete dies sehr ausführlich.
Das Gericht erklärte, dass Eigentümer das Recht haben, ihre Finanzen selbst zu organisieren. Es ist erlaubt, eine „Strafklausel“ für schlechte Zahler einzuführen. Genauso erlaubt ist es aber, Ausnahmen für Härtefälle wie Insolvenzen zu machen. Diese Regelung ist sinnvoll, damit die Gemeinschaft auch von einem Insolvenzverwalter überhaupt noch Geld bekommt. Ohne diese Ausnahme könnte der Insolvenzverwalter die Zahlung eventuell ganz verweigern. Die Klausel schützt also die Kasse der Gemeinschaft und ist rechtlich klar genug formuliert.
Hier war die Prüfung strenger. Das Gericht betonte, dass die Eigentümer einen großen Freiraum haben, wen sie als Verwalter wählen. Ein Gericht darf diese Entscheidung nur kippen, wenn die Zusammenarbeit absolut unzumutbar wäre.
Das Landgericht sah diese Unzumutbarkeit hier nicht.
Das Urteil stärkt die Selbstverwaltung von Eigentümergemeinschaften. Solange ein Verwalter keine extremen Pflichtverletzungen begeht, die das Vertrauen komplett zerstören, darf die Mehrheit ihn wiedernennen. Auch bei Finanzregeln haben die Eigentümer viel Spielraum, solange die Regeln logisch und fair bleiben. Die Klägerin muss nun die Kosten des gesamten Verfahrens tragen. Eine weitere Beschwerde gegen dieses Urteil ist nicht möglich.
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