Zur Sorgfaltspflicht des Bankkunden beim Umgang mit TANs

Juli 22, 2025
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Zur Sorgfaltspflicht des Bankkunden beim Umgang mit TANs

OLG München, Urteil vom 23.01.2012 – 17 U 3527/11

RA und Notar Krau

Was ist ein Phishing-Angriff und wie funktioniert er?

Stell dir vor, du bekommst eine E-Mail oder siehst eine Webseite, die täuschend echt aussieht – so, als käme sie von deiner Bank. Das ist Phishing. Betrüger versuchen dabei, deine vertraulichen Daten wie Passwörter oder TANs (Transaktionsnummern) abzufangen. Sie wollen dich dazu bringen, diese Informationen freiwillig preiszugeben, damit sie dann Geld von deinem Konto stehlen können.

Die Sorgfaltspflicht des Bankkunden: Warum du aufpassen musst

Banken haben eine Pflicht, dein Geld zu schützen. Aber auch du als Kunde hast eine wichtige Rolle: Du musst sorgfältig mit deinen Bankdaten umgehen. Das bedeutet, du darfst es den Betrügern nicht zu einfach machen. Wenn du grob fahrlässig handelst, also extrem unvorsichtig bist, kann es sein, dass die Bank den Schaden nicht ersetzen muss.

Der Fall: Ein Kunde und seine verlorenen 6.000 Euro

Nehmen wir den Fall, der vor Gericht ging: Ein Kunde nutzte Online-Banking und das sogenannte iTAN-Verfahren. Dabei bekommt man eine Liste mit TANs, die man für Überweisungen braucht. Eines Tages wurde er Opfer eines Phishing-Angriffs.

Als er sich ins Online-Banking einloggen wollte, erschien eine gefälschte Seite. Dort stand, dass wegen neuer Sicherheitsmaßnahmen alle TAN-Listen „eingezogen“ werden müssten und er alle seine TANs eingeben sollte. Der Kunde tat das auch – er gab alle seine TANs auf dieser gefälschten Seite ein. Kurze Zeit später wurden 6.000 Euro in mehreren Überweisungen von seinem Konto abgebucht.

Warum das Gericht dem Kunden die Schuld gab

Das Gericht (Oberlandesgericht München) urteilte, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Hier sind die Gründe:

Aufforderung zur Eingabe aller TANs: Jeder, der Online-Banking nutzt, weiß, dass man für eine Überweisung nur EINE einzige TAN braucht. Wenn plötzlich alle TANs verlangt werden, ist das ein riesiger Alarmzeichen. Das ist ein Vorgang, der „spektakulär abweichend“ von der normalen Routine ist und sofort Misstrauen wecken sollte.

Keine Rückfrage bei der Bank: Obwohl der Kunde selbst stutzig wurde und die Seite sogar dreimal aufrief, bevor er alle TANs eingab, hat er weder seine Bank angerufen noch sie in irgendeiner Weise über den seltsamen Vorgang informiert.

Erfahrung im Online-Banking: Der Kunde war kein Anfänger. Er hatte schon seit etwa zwei Jahren regelmäßig Online-Banking genutzt. Er wusste also, wie Überweisungen normalerweise funktionieren und dass nur eine TAN pro Vorgang benötigt wird.

Zeit zur Reaktion ungenutzt: Der Phishing-Angriff fand am 20. Februar statt, die Abbuchungen aber erst am 23. Februar. Der Kunde hätte in dieser Zeitspanne die Bank informieren können, um den Schaden abzuwenden. Stattdessen tat er nichts.

Zur Sorgfaltspflicht des Bankkunden beim Umgang mit TANs

Geistige Fähigkeiten: Das Gericht stellte fest, dass der Kunde intelligent genug war und die Situation hätte einschätzen können. Seine Sprachkenntnisse waren gut, und er war nicht überfordert. Er hat sogar selbst eingeräumt, dass er vielleicht zu leichtfertig gehandelt hat.

Was bedeutet „grob fahrlässig“?

Grob fahrlässig bedeutet, dass jemand eine so offensichtliche und grundlegende Vorsichtsmaßnahme missachtet hat, die jedem sofort hätte einleuchten müssen. Es ist mehr als nur ein kleiner Fehler oder eine leichte Unachtsamkeit. Im Fall des Kunden war es eben grob fahrlässig, alle TANs einzugeben und die Bank nicht zu informieren, obwohl er ein ungutes Gefühl hatte und der Vorgang so ungewöhnlich war.

Was du daraus lernen solltest

Dieses Urteil zeigt deutlich:

Sei misstrauisch: Wenn dir beim Online-Banking etwas komisch vorkommt – sei es eine ungewöhnliche Aufforderung, eine seltsame Webseite oder eine E-Mail – werde hellhörig!

Gib niemals alle TANs auf einmal ein: Deine Bank wird dich NIEMALS auffordern, alle deine TANs auf einmal einzugeben. Jede TAN ist für eine einzige Transaktion gedacht.

Kontaktiere deine Bank bei Verdacht: Im Zweifel lieber einmal zu viel bei deiner Bank anrufen und nachfragen, als einmal zu wenig. Nutze dafür die offizielle Telefonnummer deiner Bank, nicht die Nummer aus einer verdächtigen E-Mail.

Aktualisiere deine Software: Sorge dafür, dass dein Computer und dein Browser immer auf dem neuesten Stand sind und du eine gute Antivirensoftware hast.

Wenn du diese einfachen Regeln beachtest, schützt du dich und dein Geld im Online-Banking. Denk daran: Deine Sorgfalt ist entscheidend, um Betrügern keine Chance zu geben.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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