
Zur Unternehmensbewertung nach dem Liquidationswert im Pflichtteilsrecht
OLG Düsseldorf, Hinweisbeschl. v. 5.11.2025 – I-7 U 82/24
(LG Duisburg Teilurt. v. 11.4.2024 – 11 O 54/23)
Wie wird ein Unternehmen im Erbrecht bewertet, wenn es nicht fortgeführt, sondern aufgelöst wird? Dieser Text erläutert das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Unternehmensbewertung nach dem Liquidationswert im Pflichtteilsrecht.
Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er oft ein Erbe. Manche Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil dieses Erbes. Das nennt man den Pflichtteil. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld. Er richtet sich gegen die Erben. Damit der Berechtigte weiß, wie viel Geld er bekommt, muss er den Wert des Erbes kennen.
Dafür gibt es den Paragrafen 2314 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieser besagt: Der Erbe muss dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft geben. Er muss ein Verzeichnis aller Gegenstände vorlegen. Außerdem muss er den Wert dieser Gegenstände ermitteln lassen. Das geschieht meistens durch Gutachten von Experten.
Besonders schwierig wird es, wenn ein Unternehmen zum Erbe gehört. Es gibt verschiedene Wege, eine Firma zu bewerten. Meistens schaut man darauf, wie viel Gewinn die Firma in der Zukunft macht. Das nennt man den Ertragswert.
Manchmal wird eine Firma aber nicht weitergeführt. Sie wird aufgelöst. Die Maschinen, Autos und Grundstücke werden einzeln verkauft. In diesem Fall spricht man vom Liquidationswert. „Liquidation“ bedeutet Auflösung oder Versilberung. Man macht das Vermögen zu flüssigem Geld. Der Liquidationswert ist der sogenannte Zerschlagungswert. Man stellt sich vor, das Unternehmen würde am Tag des Todes sofort beendet und verkauft.
In dem vorliegenden Fall gab es Streit um ein solches Gutachten. Die Erbin hatte ein Gutachten von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt. Die Pflichtteilsberechtigte war damit jedoch nicht zufrieden. Sie meinte, das Gutachten sei mangelhaft. Das Gericht gab ihr recht. Das Gutachten war nicht brauchbar. Warum das so ist, erkläre ich Ihnen nun in den folgenden Abschnitten.
Das Gericht stellte eine wichtige Regel auf. Wenn man den Liquidationswert ermittelt, muss man jeden Gegenstand einzeln bewerten. Man darf nicht einfach schätzen. Man darf keine groben Blöcke bilden. Das Unternehmen besteht aus vielen Teilen. Dazu gehören zum Beispiel:
Im vorliegenden Fall ging es besonders um die Grundstücke. Diese machen oft den größten Teil des Wertes aus. Das Gericht sagte deutlich: Die Grundstücke müssen einzeln und genau bewertet werden.
Bei der Liquidation eines Unternehmens nutzt man für Grundstücke oft den Sachwert. Der Sachwert berechnet sich aus dem Bodenwert und dem Wert der Gebäude. Der Bodenwert ist der Preis für das nackte Land. Der Gebäudewert ist der Preis für die Steine und den Bau.
Das Gutachten im Fall war fehlerhaft. Die Experten hatten die Grundstückswerte nicht selbst genau geprüft. Sie hatten sich auf ein bloßes Kaufangebot verlassen. Jemand wollte die Grundstücke kaufen und hatte einen Preis genannt. Das reicht für eine korrekte Wertermittlung aber nicht aus.
Ein Kaufangebot ist kein echter Marktwert. Ein Angebot kann zu niedrig oder zu hoch sein. Es ist nur eine Absichtserklärung. Das Gericht erklärte den Unterschied zwischen zwei Stufen im Prozess:
Das Gericht sagt: Auch wenn ein Grundstück verkauft wurde, hat der Berechtigte zuerst ein Recht auf ein echtes Wertgutachten. Warum? Weil der Verkaufspreis vielleicht zu niedrig war.
Vielleicht haben sich Erbe und Käufer abgesprochen. Wenn der Berechtigte nur den Verkaufspreis erfährt, kann er nicht prüfen, ob er betrogen wurde. Ein Gutachten gibt ihm Sicherheit.
Ein wichtiger Punkt im Gesetz ist die Kostenverteilung. Nach Paragraf 2314 Absatz 2 BGB zahlt der Nachlass die Kosten für das Gutachten. Das bedeutet: Das Geld wird vom Erbe abgezogen, bevor der Pflichtteil berechnet wird. Das ist für den Pflichtteilsberechtigten gut. Er bekommt ein professionelles Gutachten, ohne es allein bezahlen zu müssen.
Wenn man ihm dieses Gutachten verweigert, müsste er später selbst einen Gutachter beauftragen. Das müsste er dann ganz allein bezahlen. Das wäre ungerecht. Deshalb beharrt das Gericht darauf: Der Erbe muss ein ordentliches Gutachten liefern. Ein schlechtes oder unvollständiges Gutachten zählt als „nicht geliefert“.
Die Erbin in dem Fall gab sogar zu, dass ein Fehler vorlag. Es ging um eine große Fläche Land im Hinterhang. Diese wurde falsch bewertet. Die Erbin behauptete aber, der Fehler sei egal. Sie meinte, der Wert im Gutachten sei für diese Fläche sogar zu hoch angesetzt. Die Pflichtteilsberechtigte würde also mehr Geld bekommen, als ihr zusteht.
Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten. Ein Gutachten muss richtig sein. Es geht nicht darum, ob ein Fehler zum Vorteil oder Nachteil einer Person ist. Die Berechtigte muss sich auf die Zahlen verlassen können. Nur mit korrekten Zahlen kann sie entscheiden, ob sie eine Klage erhebt oder einen Vergleich schließt. Ein Gutachten mit schweren Fehlern ist wertlos. Es erfüllt den Anspruch auf Auskunft nicht.
Wenn Sie einen Pflichtteil fordern und ein Unternehmen im Spiel ist, achten Sie auf folgende Punkte:
Rechtliche Streitigkeiten im Erbrecht sind oft sehr komplex. Es geht meist um viel Geld und tiefe Emotionen. Fehler bei der Bewertung können dazu führen, dass Sie viel Geld verlieren. Oder Sie führen Prozesse, die Sie gar nicht gewinnen können. Eine genaue Prüfung der Gutachten ist daher lebenswichtig.
Das Urteil des OLG Düsseldorf stärkt die Rechte der Pflichtteilsberechtigten. Es zwingt Erben dazu, Transparenz zu schaffen. Ein „irgendwie“ erstelltes Gutachten reicht nicht aus. Es muss den Standards der Wertermittlung entsprechen. Dies gilt besonders, wenn Grundstücke zum Betriebsvermögen gehören. Sachwerte sind hier die Basis für eine gerechte Verteilung des Erbes.
Bei Fragen zu Ihrem Pflichtteil oder zur Bewertung von Firmenwerten sollten Sie professionelle Hilfe suchen. Experten können prüfen, ob ein vorliegendes Gutachten den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Für eine umfassende Beratung zu diesem Thema oder bei anderen erbrechtlichen Fragen nehmen Sie bitte mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt auf.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.



Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen