Zusammenfassung des Artikels “Das Sachagio bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer GmbH”

November 2, 2024

Zusammenfassung des Artikels “Das Sachagio bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer GmbH“, Späth-Weinreich, BWNotZ 2020, 98

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Der Artikel beleuchtet die Vorteile der Einbringung von Vermögenswerten in eine GmbH mittels Sachagio bei gleichzeitiger Bargründung oder Barkapitalerhöhung.

Diese Gestaltung bietet eine vereinfachte und effizientere Alternative zur klassischen Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung, insbesondere im Hinblick auf den Aufwand und die Werthaltigkeitskontrolle.

I. Ausgangslage:

Mandanten streben oft die Einbringung von Geschäftsanteilen, Einzelunternehmen oder GbR-Anteilen in eine GmbH an,

um Holdingstrukturen zu schaffen oder steuerneutrale Umstrukturierungen durchzuführen.

Die Einbringung selbst erfolgt durch Abtretung oder Übertragung der jeweiligen Vermögenswerte.

Zusammenfassung des Artikels “Das Sachagio bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer GmbH

II. Voraussetzungen für eine Buchwertfortführung:

Eine steuerneutrale Einbringung erfordert die Gewährung neuer Anteile an der übernehmenden GmbH. §§ 20, 21 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) ermöglichen

die Buchwertfortführung bei Einbringung von Betriebsvermögen bzw. Anteilen an Kapitalgesellschaften, sofern neue Anteile gewährt werden.

“Neue Anteile” entstehen dabei nur bei Gesellschaftsgründung oder Kapitalerhöhung.

III. Sachgründung und Sachkapitalerhöhung:

Die klassische Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung nach dem GmbH-Gesetz (GmbHG) ist aufwendig und erfordert umfangreiche Dokumentation,

wie z.B. Sachgründungsbericht, Werthaltigkeitsnachweis (meist durch ein Wirtschaftsprüfergutachten) und ggf. eine Einbringungsbilanz.

Dies führt oft zu Rückfragen und Verzögerungen durch das Registergericht.

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IV. Bargründung und Barkapitalerhöhung mit Sachagio:

Die Bargründung oder Barkapitalerhöhung mit Sachagio bietet eine vereinfachte Alternative:

  1. Sachagio als “Sacheinlage”: Nach dem UmwSt-Erlass kann auch bei einer Bargründung oder -kapitalerhöhung eine “Sacheinlage” vorliegen, wenn neben der Bareinlage ein Aufgeld in Form eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils eingebracht wird.
  2. Vorteile: Diese Gestaltung vermeidet den Sachgründungsbericht und die aufwendige Werthaltigkeitskontrolle, was den Prozess beschleunigt und Kosten reduziert.
  3. Wahl der Gestaltung: Das Sachagio kann schuldrechtlich oder gesellschaftsvertraglich als “sonstige Leistung” (§ 3 Abs. 2 GmbHG) geregelt werden.
  4. Übertragung und Rückbeziehung: Die Übertragung des Sachagios erfolgt meist in der Gründungs- oder Kapitalerhöhungsurkunde. § 20 Abs. 6 UmwStG ermöglicht eine steuerliche Rückbeziehung von bis zu acht Monaten bei Betriebseinbringungen.
  5. Formulierungsvorschläge: Der Artikel enthält Formulierungsvorschläge für die notarielle Vereinbarung des Sachagios bei Bargründung und Barkapitalerhöhung.
  6. Zusätzliche Versicherungen: Obwohl das Sachagio keiner Werthaltigkeitskontrolle unterliegt, fordern Registergerichte meist zusätzliche Versicherungen der Geschäftsführer, dass das Sachagio die Stammkapitaleinlage nicht mindert.
  7. Kostenansatz: Der Kostenansatz orientiert sich an dem einer gemischten Kapitalerhöhung. Der Wert des Sachagios wird nach dem GNotKG ermittelt.

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V. Fazit:

Die Bargründung oder Barkapitalerhöhung mit Sachagio bietet eine effiziente und kostengünstige Alternative zur Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung, insbesondere durch den Wegfall der Werthaltigkeitskontrolle.

Durch die Beachtung der Regelungen im UmwStG und GmbHG lassen sich steuerneutrale Umstrukturierungen mit geringem Aufwand realisieren.

Zusätzliche Hinweise:

  • Der Artikel enthält detaillierte Erläuterungen zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten des Sachagios.
  • Er bietet konkrete Formulierungsvorschläge für die notarielle Praxis.
  • Er weist auf die Besonderheiten bei der Einbringung von Einzelunternehmen, GbRs und Geschäftsanteilen hin.

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