Zuständigkeit Schiedsgericht für Entlassung Testamentvollstrecker
OLG Stuttgart 8 W 166/16
Zuständigkeit privater Schiedsgerichte für die Entscheidung über die Entlassung des Testamentvollstreckers
Die Erben einer Erblasserin beantragten die Entlassung des Testamentsvollstreckers.
Dieser war vom Erblasser in einem gemeinschaftlichen Testament eingesetzt worden.
Das Testament enthielt zudem eine Schiedsklausel, die alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erbfall einem Schiedsgericht zuwies.
Der Testamentsvollstrecker verweigerte die Entlassung und berief sich auf die Schiedsklausel.
Kernaussage des Beschlusses:
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied, dass das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker zu entlassen hat.
Die Schiedsklausel greift nicht, da die Entscheidung über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers nicht in die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts fallen kann.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht die Grenzen der Schiedsfähigkeit in erbrechtlichen Angelegenheiten.
Die Entscheidung über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers ist von einem staatlichen Gericht zu treffen.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.