Zuständigkeitsstreitwert bei der Pflichtteilsstufenklage

Mai 19, 2025

Zuständigkeitsstreitwert bei der Pflichtteilsstufenklage

Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen 7 U 51/24, vom 24. Januar 2025:

RA und Notar Krau

Hintergrund

Die Klägerin ist eines von mehreren Kindern des verstorbenen Herrn A. Die Beklagte war dessen Lebensgefährtin.

Der Erblasser hatte die Beklagte in einem handschriftlichen Testament als Alleinerbin eingesetzt.

Die Klägerin und ihre Geschwister machten Pflichtteilsansprüche geltend.

Die Klägerin klagte auf Auskunft über den Nachlass, da sie die von der Beklagten erteilten Auskünfte für unvollständig hielt.

Entscheidung des Landgerichts Duisburg

Das Landgericht Duisburg wies die Klage als unzulässig ab, da es sich für sachlich unzuständig hielt.

Es setzte den Streitwert vorläufig auf 2.500,00 Euro fest und argumentierte, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für weitere Ansprüche vorlägen, die einen höheren Nachlasswert rechtfertigen würden.

Berufung der Klägerin

Die Klägerin legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.

Sie argumentierte, dass das Landgericht zu Unrecht von einer fehlenden sachlichen Zuständigkeit ausgegangen sei.

Sie machte einen weiteren Zahlungsanspruch von mindestens 7.500,00 Euro geltend.

Sie begründete dies unter anderem damit, dass der Erblasser kurz vor seinem Tod eine Zahlung aus dem Verkauf eines Grundstücks erhalten habe, deren Verbleib nicht vollständig geklärt sei.

Zudem habe die Beklagte kurz vor dem Tod des Erblassers 1.000,00 Euro von dessen Konto abgehoben.

Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Berufung der Klägerin statt.

Zulässigkeit der Klage:

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass das Landgericht zu Unrecht von einer fehlenden sachlichen Zuständigkeit ausgegangen war.

Der Zuständigkeitswert übersteige 5.000,00 Euro, da die Klägerin nachvollziehbar dargelegt habe, dass weitere Ansprüche in Höhe von ca. 7.500,00 Euro bestehen könnten.

Zuständigkeitsstreitwert bei der Pflichtteilsstufenklage

Das Gericht wies darauf hin, dass die Klägerin den Notarvertrag bezüglich des Grundstücksverkaufs vorgelegt hatte

und die Beklagte sich hierzu mit Nichtwissen erklärte, was jedoch unzulässig sei, da sie als Erbin in die Rechtsposition des Erblassers eingetreten sei.

Die Vermutung der Klägerin, dass der Erblasser den Kaufpreis nicht vollständig verbraucht habe, sei nicht abwegig.

Auch die Abhebung von 1.000,00 Euro kurz vor dem Tod des Erblassers sei ein relevanter Punkt.

Begründetheit der Klage (Auskunftsanspruch):

Das Oberlandesgericht entschied, dass die Klägerin einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses hat (§ 2314 Abs. 1 Satz 1 und 4 BGB).

Ein privates Verzeichnis berührt den Anspruch auf ein amtliches Verzeichnis grundsätzlich nicht.

Es lägen keine Anhaltspunkte für einen Verzicht, Schikane, Verwirkung oder Rechtsmissbrauch vor.

Die Klägerin habe konkrete Anhaltspunkte dafür genannt, dass das privatschriftliche Nachlassverzeichnis unvollständig sei, insbesondere im Hinblick auf Schenkungen.

Zurückverweisung an das Landgericht:

Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zur Entscheidung über die weiteren Stufen der Klage (Wertermittlung, eidesstattliche Versicherung, Zahlungsanspruch) an das Landgericht zurück.

Zusammenfassend

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Klägerin einen Anspruch auf ein notarielles Nachlassverzeichnis hat und dass das Landgericht Duisburg zu Unrecht seine sachliche Unzuständigkeit angenommen hatte.

Die Sache wurde zur weiteren Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch Erben

Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch Erben

Juni 14, 2025
Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch ErbenRA und Notar KrauDieses Urteil des Finanzgerichts Sachsen-A…
Honoraranspruch bei Erbenermittlung

Honoraranspruch bei Erbenermittlung

Juni 14, 2025
Honoraranspruch bei ErbenermittlungRA und Notar KrauNachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung des Urteils des LG Hamburg (Zivilkammer 19)…
Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar

Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar 

Juni 14, 2025
Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar RA und Notar KrauGericht ent…