
Zuständigkeitsstreitwert Stufenklage – KG 2 UH 11/24
Beschluss vom 4.4.2024
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Der Zuständigkeitsstreitwert einer Stufenklage wird nach dem Wert des Zahlungsantrags der dritten Stufe bestimmt,
da die Ansprüche der ersten und zweiten Stufe nur vorbereitenden Charakter haben und wirtschaftlich identisch mit dem Leistungsantrag der dritten Stufe sind.
Diese Auffassung wurde durch verschiedene Beschlüsse und Rechtsmeinungen gestützt, ist jedoch nicht unumstritten.
Fallbeschreibung
In einem spezifischen Fall klagte der Kläger nach dem Tod seiner Mutter auf seinen Pflichtteilsanspruch gegen den testamentarischen Erben mittels einer Stufenklage.
Der vorläufige Streitwert wurde mit 5.000 EUR angegeben.
Das Amtsgericht (AG) Lichtenberg ordnete die Zustellung der Klage an und verwies auf seine Bedenken hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit.
Laut AG übersteigt der Zuständigkeitsstreitwert von 5.000 EUR, da der Wert der Auskunftsstufe gemäß Paragraf 3 ZPO hinzuzurechnen sei.
Verfahrensverlauf
Der Beklagte rügte die Zuständigkeit des AG. Nach weiteren Hinweisen beantragte der Kläger die Verweisung an das Landgericht (LG).
Das AG erklärte sich für unzuständig und verwies den Rechtsstreit an das LG Berlin.
Das LG sah sich ebenfalls als unzuständig und erklärte den Verweisungsbeschluss des AG als objektiv willkürlich.
Entscheidung des Kammergerichts (KG)
Das Kammergericht (KG) wurde gemäß Paragraf 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits herangezogen.
Das KG bestätigte die sachliche Zuständigkeit des LG Berlin, da der Verweisungsbeschluss des AG Lichtenberg gemäß Paragraf 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bindend sei.
Rechtliche Erwägungen
Das KG argumentierte, dass ein Verweisungsbeschluss nur dann nicht bindend sei, wenn er offensichtlich unhaltbar oder willkürlich sei.
Trotz abweichender Meinungen im Schrifttum und der Rechtsprechung sei der Verweisungsbeschluss des AG Lichtenberg nicht objektiv willkürlich.
Es existiere keine einhellige Meinung zur Frage, ob die Anträge einer Stufenklage zu addieren seien oder nicht.
Selbst in verbreiteten Kommentaren, wie dem von Zöller, werde die gegenteilige Auffassung vertreten, obwohl auch dort auf die herrschende Meinung hingewiesen werde.
Begründung
Das KG hielt an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass der Zuständigkeitsstreitwert einer Stufenklage sich allein nach dem Zahlungsantrag der dritten Stufe bemesse.
Die gegenteilige Auffassung, wonach die Werte der einzelnen Stufen addiert werden müssten, sei in der Literatur und Rechtsprechung nach wie vor vertreten.
Da der Verweisungsbeschluss des AG Lichtenberg auf einer vertretbaren Rechtsauffassung beruhe, sei er nicht als willkürlich anzusehen und somit bindend.
Das KG stellte fest, dass das LG Berlin aufgrund des Verweisungsbeschlusses des AG Lichtenberg zuständig sei.
Der Zuständigkeitsstreitwert einer Stufenklage wird demnach primär durch den Zahlungsantrag der dritten Stufe bestimmt,
jedoch bleibt eine abweichende Auffassung, die eine Addition der Werte der einzelnen Stufen vorsieht, in der juristischen Diskussion bestehen.
Dies zeigt die Komplexität und die unterschiedliche Interpretation der Rechtsnormen im Zusammenhang mit dem Zuständigkeitsstreitwert von Stufenklagen.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen