Zustandekommen von Gebühren für Online-Plattform

Dezember 14, 2025

Zustandekommen von Gebühren für Online-Plattform

Gericht: KG Berlin 5. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 02.12.2025
Aktenzeichen: 5 U 87/22
ECLI: ECLI:DE:KG:2025:1202.5U87.22.00
Dokumenttyp: Urteil

Verfahrensgang
vorgehend LG Berlin 52. Zivilkammer, 11. August 2022, 52 O 298/21

Das Urteil im Überblick: Worum geht es?

Das Kammergericht Berlin hat am 2. Dezember 2025 ein wichtiges Urteil gefällt. Es geht dabei um den Schutz von Verbrauchern im Internet. Ein Kläger hatte gegen eine bekannte Online-Plattform geklagt. Auf dieser Plattform können private Nutzer gebrauchte Dinge an andere private Nutzer verkaufen.

Der Streit drehte sich um eine bestimmte Gebühr. Die Plattform verlangte Geld für einen sogenannten „Käuferschutz“. Das Problem war nicht die Gebühr selbst, sondern wie sie berechnet wurde. Im Bestellformular war diese Zusatzleistung bereits automatisch ausgewählt. Das Gericht musste entscheiden, ob dieses Vorgehen erlaubt ist. Das Aktenzeichen für diesen Fall lautet 5 U 87/22.

Was genau hat die Plattform gemacht?

Die beklagte Firma betreibt eine Webseite und eine App. Dort handeln Menschen miteinander. Wenn ein Käufer einen Artikel bezahlen wollte, gelangte er zu einem Buchungsformular.

In diesem Formular war eine Option namens „Käuferschutz“ bereits angekreuzt. Das nennt man eine Voreinstellung. Dieser Dienst kostete extra Geld. Der Preis setzte sich aus einer festen Gebühr von 0,70 Euro und zusätzlich 5 Prozent des Artikelpreises zusammen.

Wenn ein Kunde diesen Schutz nicht wollte, musste er das Häkchen aktiv entfernen. Tat er das nicht, schloss er automatisch einen Vertrag über diesen Dienst ab und musste mehr bezahlen. Der Kläger fand, dass dies gegen das Gesetz verstößt.

Die erste Entscheidung des Landgerichts

Zuerst landete der Fall vor dem Landgericht Berlin. Dieses Gericht hatte der Plattform in diesem Punkt zunächst recht gegeben. Die Richter am Landgericht waren der Meinung, dass das Gesetz hier nicht anwendbar sei.

Das Gesetz (§ 312a Absatz 3 BGB) verbietet eigentlich solche voreingestellten Zusatzkosten. Das Landgericht argumentierte jedoch juristisch sehr eng. Es sagte: Auf dieser Plattform kaufen Privatleute von Privatleuten. Das Gesetz gelte aber vor allem dann, wenn ein Unternehmer eine Hauptleistung (wie eine Ware) an einen Verbraucher verkauft. Da hier der Verkäufer der Ware aber auch nur ein Privatmann war, sah das Landgericht keinen Verstoß der Plattform.

Das neue Urteil des Kammergerichts Berlin

Der Kläger war mit dem ersten Urteil nicht einverstanden und legte Berufung ein. Der Fall ging also eine Instanz höher zum Kammergericht Berlin. Die Richter dort sahen die Sache ganz anders.

Sie haben das erste Urteil aufgehoben und zugunsten des Klägers entschieden. Das Kammergericht stellte klar: Die Plattform hat gegen das Gesetz verstoßen. Das Vorgehen mit dem automatisch ausgewählten Käuferschutz ist unzulässig.

Die Begründung: Der Schutz der Verbraucher geht vor

Das Kammergericht hat seine Entscheidung sehr ausführlich begründet. Das wichtigste Argument ist der Schutz der Kunden. Das Gesetz soll verhindern, dass Verbraucher überrumpelt werden. Niemand soll aus Versehen für etwas bezahlen, das er vielleicht gar nicht wollte.

Das Gericht erklärte, dass man das Gesetz nicht so eng sehen darf wie das Landgericht. Es kommt auf die Sicht des Kunden an. Für den Kunden gibt es zwei Verträge:

  1. Den Kaufvertrag über die Ware (zum Beispiel einen Pullover) mit einem anderen privaten Nutzer.
  2. Den Vertrag über den „Käuferschutz“ mit der Plattform selbst.

Die Plattform ist ein Unternehmen. Der Käuferschutz ist eine Dienstleistung dieses Unternehmens. Wenn die Plattform diese Dienstleistung automatisch ins Formular einfügt, besteht die Gefahr, dass der Kunde dies überzieht. Er konzentriert sich auf den Kauf der Ware und merkt vielleicht nicht, dass er einen zweiten Vertrag mit der Plattform abschließt.

Zustandekommen von Gebühren für Online-Plattform

Warum Voreinstellungen verboten sind

Das Gesetz (§ 312a Absatz 3 BGB) sagt eindeutig: Wenn ein Unternehmen für eine Zusatzleistung Geld will, muss der Kunde dem ausdrücklich zustimmen. Eine Zustimmung durch „Nichtstun“ (also das Häkchen einfach stehen lassen) reicht nicht aus.

Das Gericht betonte, dass solche Voreinstellungen intransparent sind. Sie nutzen die Unaufmerksamkeit der Menschen aus. Viele Kunden klicken im Internet schnell auf „Weiter“ oder „Bezahlen“. Wenn dort Kosten versteckt sind, ist das unfair. Das gilt auch dann, wenn die Hauptsache (die Ware) von einer Privatperson kommt. Die Falle wird nämlich von der Plattform gestellt, und die Plattform ist ein gewerblicher Anbieter.

Einfluss von europäischem Recht

Die Richter haben auch auf das europäische Recht geschaut. Es gibt eine Richtlinie der EU über Verbraucherrechte. Diese Richtlinie will, dass Preise im Internet klar und deutlich sind. Jede Extra-Zahlung muss vom Kunden aktiv gewollt sein.

Das deutsche Gesetz setzt diese europäische Regel um. Deshalb müssen deutsche Gerichte das Gesetz so auslegen, dass dieses Ziel erreicht wird. Eine enge Auslegung, die der Plattform Hintertürchen öffnet, ist nicht gewollt.

Was bedeutet das Urteil für die Plattform?

Die Entscheidung hat harte Konsequenzen für das Unternehmen. Das Gericht hat die Firma dazu verurteilt, diese Praxis sofort zu unterlassen.

Das bedeutet konkret:

  • Die Plattform darf auf ihrer Webseite und in ihrer App den „Käuferschutz“ nicht mehr voreinstellen.
  • Das Häkchen im Buchungsformular muss standardmäßig leer sein.
  • Der Kunde muss aktiv klicken, wenn er den Schutz haben möchte.

Hält sich die Firma nicht daran, droht ihr ein hohes Ordnungsgeld. Das Gericht hat eine Strafe von bis zu 250.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung angedroht. Im schlimmsten Fall könnte sogar Ordnungshaft gegen die Chefs der Firma verhängt werden.

Keine weitere Revision zugelassen

Das Kammergericht hat in seinem Urteil auch entschieden, dass keine Revision möglich ist. Das bedeutet, die Plattform kann nicht einfach zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen, um das Urteil noch einmal überprüfen zu lassen.

Die Richter waren der Meinung, dass die Rechtslage klar ist. Es gibt keine offenen Fragen, die erst noch grundsätzlich geklärt werden müssten. Auch europäische Gerichte haben in ähnlichen Fällen schon im Sinne der Verbraucher entschieden. Damit ist das Urteil rechtskräftig, sobald die Fristen abgelaufen sind.

Fazit für den Alltag

Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz. Es stellt klar, dass Online-Plattformen keine Tricks anwenden dürfen, um Nutzern zusätzliche Kosten unterzuschieben. Auch wenn Plattformen nur Käufe zwischen Privatleuten vermitteln, müssen sie sich an strenge Regeln halten, wenn sie eigene Dienste (wie Versicherungen oder Schutzpakete) verkaufen.

Für Sie als Nutzer bedeutet das: Wenn Sie im Internet einkaufen, müssen Extra-Kosten immer Ihre freie Entscheidung sein. Sie dürfen nicht dazu gezwungen werden, aktiv „Nein“ zu sagen, um Kosten zu vermeiden. Der Anbieter muss Sie fragen, und Sie müssen aktiv „Ja“ sagen.

RA und Notar Krau

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