Zustimmung Miterbe zur Übertragung Nachlassgrundstück – OLG Köln Urteil vom 10/02/10 – 2 U 64/09

August 3, 2020

Zustimmung Miterbe zur Übertragung Nachlassgrundstück – OLG Köln Urteil vom 10/02/10 – 2 U 64/09

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Tenor:

Das Urteil des Landgerichts Aachen vom 07.04.2009 wurde teilweise abgeändert.

Der Beklagte wurde als Miterbe dazu verurteilt, der Übertragung und Eintragung des Grundstücks W. 00 in F. auf die Klägerin zuzustimmen und dieses Grundstück an die Klägerin herauszugeben.

Die Klage wurde im Übrigen abgewiesen.

Die Kosten des ersten Verfahrens trägt der Beklagte zu 85% und die Klägerin zu 15%, während der Beklagte die Kosten des Berufungsverfahrens trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wurde teilweise zugelassen.

Gründe:

I. Hintergrund:

Die Parteien sind Geschwister und Erben der am 29.04.2007 verstorbenen I. H.

Der Nachlass besteht hauptsächlich aus drei Immobilien sowie Münzen, Gold und Briefmarken.

Zustimmung Miterbe zur Übertragung Nachlassgrundstück – OLG Köln Urteil vom 10/02/10 – 2 U 64/09

Die Verteilung der Immobilien ist in zwei Testamenten geregelt, deren Auslegung umstritten ist.

  1. Erstes Testament (09.12.2004):
    • Tochter N. L.-H.: Anwesen X. 1-1
    • Sohn S. H.: Häuser W. 01, 01a, 01b
    • Tochter O. H.-J. (Klägerin): Anwesen W. 00
  2. Zweites Testament (04.10.2006):
    • Unklarheit über die Urheberschaft und den genauen Inhalt bezüglich des Grundstücks W.

Die Klägerin bestreitet die Gültigkeit des zweiten Testaments und fordert die Auslegung des ersten Testaments als Vorausvermächtnis, was ihr eine hälftige Erbquote zusichern würde.

II. Verfahren und Anträge:

Die Klägerin forderte unter anderem die Übertragung des Grundstücks W. 00, Auskünfte über den Nachlass sowie Schadensersatz.

Der Beklagte bestritt diese Ansprüche und stellte eigene Anträge zur Abweisung der Klage.

Zustimmung Miterbe zur Übertragung Nachlassgrundstück – OLG Köln Urteil vom 10/02/10 – 2 U 64/09

III. Erstinstanzliches Urteil:

Das Landgericht Aachen gab einigen Auskunftsansprüchen statt, wies jedoch die Klage bezüglich der Übertragung des Grundstücks W. 00 und anderer Forderungen ab.

Die Klägerin sei Miterbin zu gleichen Teilen mit ihren Geschwistern, und der Nachlass sei noch nicht teilungsreif.

IV. Berufungen:

Beide Parteien legten Berufung ein.

Die Klägerin wiederholte ihre Forderungen und ergänzte diese um neue Hilfsanträge.

Der Beklagte beantragte die vollständige Abweisung der Klage.

V. Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts:

  1. Testament vom 09.12.2004:
    • Das Testament wurde als Vorausvermächtnis ausgelegt, nicht als Erbeinsetzung. Die Kinder sollten zu gleichen Teilen erben, wobei die Immobilien als Vorausvermächtnis verteilt wurden.
  2. Zweites Testament (04.10.2006):
    • Dieses Testament wurde als nicht hinreichend klar und somit unwirksam betrachtet. Es konnte nicht eindeutig bewiesen werden, dass das zweite Testament die Verteilung des ersten Testaments außer Kraft setzt.

Zustimmung Miterbe zur Übertragung Nachlassgrundstück – OLG Köln Urteil vom 10/02/10 – 2 U 64/09

  1. Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche:
    • Der Beklagte hat nachweislich die geforderten Auskünfte erteilt, was zur Erfüllung der entsprechenden Ansprüche führte.
  2. Übertragung des Grundstücks W. 00:
    • Die Klägerin hat einen Anspruch auf Übertragung des Grundstücks W. 00 gemäß dem Testament vom 09.12.2004.

VI. Revision:

Die Revision wurde teilweise zugelassen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu sichern. Die Berufung des Beklagten hinsichtlich der Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche wurde zurückgewiesen.

VII. Kosten und Streitwert:

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Der Streitwert für die Berufung der Klägerin wurde auf 240.000 Euro und für die Berufung des Beklagten auf 500 Euro festgesetzt, insgesamt 240.500 Euro.

RA und Notar Krau

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