Zuwendung Vermögenswerte Erbeinsetzung oder Vermächtnis
Bayerisches Oberstes Landesgericht BReg 1 a Z 9/90
Zur Auslegung eines Testaments in dem bestimmten Personen einzelne Gegenstände, darunter ein „Haus mit Inhalt“ und ein Leibgeding, zugewendet sind.
RA und Notar Krau
Sachverhalt:
Eine Erblasserin vermachte in ihrem Testament ihrem Großneffen ein Haus „mit Inhalt“, ihrer Großnichte ein Sparbuch und ihrem Neffen ein Leibgeding.
Der Großneffe beantragte einen Erbschein als Alleinerbe.
Die übrigen gesetzlichen Erben legten Beschwerde ein, da sie die Zuwendungen als Vermächtnisse und nicht als Erbeinsetzung interpretierten.
Rechtliche Fragestellung:
Liegt in der testamentarischen Zuwendung des Hauses „mit Inhalt“ eine Erbeinsetzung oder lediglich ein Vermächtnis vor?
Entscheidung des BayObLG:
Das BayObLG entschied, dass es sich bei der Zuwendung des Hauses „mit Inhalt“ um ein Vermächtnis und nicht um eine Erbeinsetzung handelt.
Der Großneffe ist somit nicht Alleinerbe.
Begründung:
Folgen der Entscheidung:
Der Großneffe ist nicht Alleinerbe, sondern erhält lediglich das Haus „mit Inhalt“ als Vermächtnis.
Die übrigen gesetzlichen Erben erben den Rest des Nachlasses.
Fazit:
Der Beschluss des BayObLG verdeutlicht die Bedeutung der Testamentsauslegung bei unklaren Formulierungen.
Die Zuwendung einzelner Gegenstände spricht zwar grundsätzlich für ein Vermächtnis, es kann jedoch im Einzelfall
auch eine Erbeinsetzung vorliegen, wenn dies dem Willen des Erblassers entspricht.
Für die Auslegung ist insbesondere das Wertverhältnis der Zuwendung zum Gesamtnachlass von Bedeutung.
Zusätzliche Erläuterungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Das BayObLG hat in seinem Beschluss die Kriterien für die Auslegung einer testamentarischen Zuwendung von einzelnen Gegenständen dargelegt.
Im vorliegenden Fall wurde die Zuwendung des Hauses „mit Inhalt“ als Vermächtnis und nicht als Erbeinsetzung ausgelegt,
da der Wert des Hauses im Verhältnis zum Gesamtnachlass nicht so bedeutend war, dass von einer Erbeinsetzung auszugehen wäre.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.