Zuwendungen der Eltern an das Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe
BGH, 03.02.2010 – XII ZR 189/06
Worum geht es in diesem Fall?
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste einen Streit zwischen Schwiegereltern und ihrem ehemaligen Schwiegersohn entscheiden. Die Schwiegereltern hatten dem Mann viel Geld gegeben. Dies geschah, als er noch mit ihrer Tochter zusammen war. Später heirateten die Tochter und der Mann. Die Ehe scheiterte jedoch nach einigen Jahren. Nun wollten die Eltern ihr Geld zurückhaben.
Die Geschichte dahinter
Die Tochter der Kläger und der Beklagte waren ein Paar. Sie lebten seit 1990 zusammen und bekamen 1994 ihr erstes Kind. Im Jahr 1996 kaufte der Mann eine Eigentumswohnung. Die Wohnung gehörte ihm allein. Er nahm dafür einen Kredit auf.
Die Schwiegereltern wollten das junge Glück unterstützen. Sie überwiesen dem Mann 58.000 D-Mark. Zusätzlich gaben sie ihm 2.000 D-Mark in bar. Der Vater der Frau half außerdem bei der Renovierung der Wohnung. Er steckte viel Arbeit in den Umbau.
Die Familie zog in die Wohnung ein. Im Jahr 1997 heiratete das Paar. Sie bekamen ein zweites Kind. Doch das Glück hielt nicht ewig. Im Jahr 2002 trennte sich das Paar. Der Mann zog aus. Später zog auch die Frau aus. Im Jahr 2003 wurde die Scheidung eingereicht.
Bei der Scheidung einigten sich die Eheleute auf einen Vergleich. Die Frau verzichtete darauf, Geld vom Mann für den Zugewinn in der Ehe zu fordern. Die Schwiegereltern waren damit aber nicht einverstanden. Sie wollten ihr eigenes Geld zurück, das sie dem Mann für die Wohnung gegeben hatten.
Das Problem mit dem alten Gesetz
Die Vorinstanzen, also die unteren Gerichte, hatten die Klage der Eltern abgewiesen. Sie stützten sich auf eine alte Rechtsprechung. Früher sagte man: Wenn Schwiegereltern Geld geben, ist das keine echte Schenkung. Es ist eine „unbenannte Zuwendung“. Man ging davon aus, dass das eigene Kind über den finanziellen Ausgleich bei der Scheidung von dem Geld profitiert. Da die Tochter hier aber auf Geld verzichtet hatte, sollten die Eltern leer ausgehen. Das Gericht meinte, es sei den Eltern zuzumuten, das Geld nicht zurückzubekommen.
Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat seine Meinung in diesem Fall grundlegend geändert. Die Richter haben neue Regeln für solche Fälle aufgestellt.
Wie viel Geld gibt es zurück?
Die Eltern bekommen jedoch nicht den vollen Betrag zurück. Das Gericht sagt: Die Tochter hat einige Jahre in der Wohnung gelebt. In dieser Zeit hat sich die Erwartung der Eltern erfüllt. Die Tochter hat von der Schenkung profitiert.
Man kann also nicht einfach die 58.000 D-Mark zurückfordern. Man muss ausrechnen, wie lange die Ehe gehalten hat. Für die Zeit, in der die Familie dort glücklich gewohnt hat, darf der Schwiegersohn das Geld behalten. Nur für die geplante Zukunft, die nun nicht stattfindet, muss er Geld zurückzahlen.
Das Ergebnis
Der Bundesgerichtshof hat das alte Urteil aufgehoben. Er konnte aber noch keinen genauen Geldbetrag festlegen. Dafür fehlten noch Informationen. Der Fall wurde an das untere Gericht in Berlin zurückverwiesen. Dieses Gericht muss nun neu rechnen. Es muss prüfen, wie viel die Wohnnutzung wert war. Dann muss es entscheiden, wie viel Geld der Ex-Schwiegersohn genau zurückzahlen muss.
Fazit für Laien
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Schwiegereltern. Wenn sie Geld für das Haus oder die Wohnung des Schwiegerkindes geben, ist das Geld bei einer Scheidung nicht automatisch verloren. Sie können es zurückfordern, wenn die Ehe scheitert. Es spielt keine Rolle, wie sich das Ehepaar bei der Scheidung finanziell einigt. Allerdings wird ein Teil des Geldes abgezogen, wenn das Paar eine Zeit lang gemeinsam in der Immobilie gewohnt hat.
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