Zuwendungen der Eltern an das Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe

November 29, 2025

Zuwendungen der Eltern an das Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe

BGH, 03.02.2010 – XII ZR 189/06

Worum geht es in diesem Fall?

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste einen Streit zwischen Schwiegereltern und ihrem ehemaligen Schwiegersohn entscheiden. Die Schwiegereltern hatten dem Mann viel Geld gegeben. Dies geschah, als er noch mit ihrer Tochter zusammen war. Später heirateten die Tochter und der Mann. Die Ehe scheiterte jedoch nach einigen Jahren. Nun wollten die Eltern ihr Geld zurückhaben.

Die Geschichte dahinter

Die Tochter der Kläger und der Beklagte waren ein Paar. Sie lebten seit 1990 zusammen und bekamen 1994 ihr erstes Kind. Im Jahr 1996 kaufte der Mann eine Eigentumswohnung. Die Wohnung gehörte ihm allein. Er nahm dafür einen Kredit auf.

Die Schwiegereltern wollten das junge Glück unterstützen. Sie überwiesen dem Mann 58.000 D-Mark. Zusätzlich gaben sie ihm 2.000 D-Mark in bar. Der Vater der Frau half außerdem bei der Renovierung der Wohnung. Er steckte viel Arbeit in den Umbau.

Die Familie zog in die Wohnung ein. Im Jahr 1997 heiratete das Paar. Sie bekamen ein zweites Kind. Doch das Glück hielt nicht ewig. Im Jahr 2002 trennte sich das Paar. Der Mann zog aus. Später zog auch die Frau aus. Im Jahr 2003 wurde die Scheidung eingereicht.

Bei der Scheidung einigten sich die Eheleute auf einen Vergleich. Die Frau verzichtete darauf, Geld vom Mann für den Zugewinn in der Ehe zu fordern. Die Schwiegereltern waren damit aber nicht einverstanden. Sie wollten ihr eigenes Geld zurück, das sie dem Mann für die Wohnung gegeben hatten.

Das Problem mit dem alten Gesetz

Die Vorinstanzen, also die unteren Gerichte, hatten die Klage der Eltern abgewiesen. Sie stützten sich auf eine alte Rechtsprechung. Früher sagte man: Wenn Schwiegereltern Geld geben, ist das keine echte Schenkung. Es ist eine „unbenannte Zuwendung“. Man ging davon aus, dass das eigene Kind über den finanziellen Ausgleich bei der Scheidung von dem Geld profitiert. Da die Tochter hier aber auf Geld verzichtet hatte, sollten die Eltern leer ausgehen. Das Gericht meinte, es sei den Eltern zuzumuten, das Geld nicht zurückzubekommen.

Zuwendungen der Eltern an das Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe

Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat seine Meinung in diesem Fall grundlegend geändert. Die Richter haben neue Regeln für solche Fälle aufgestellt.

  1. Es ist eine Schenkung: Geld, das Eltern dem Partner ihres Kindes geben, ist eine echte Schenkung. Die Eltern geben das Geld, weil sie wollen, dass die Ehe gut läuft. Sie erwarten keine direkte Gegenleistung. Aber sie erwarten, dass die Ehe Bestand hat.
  2. Die Geschäftsgrundlage: Juristen sprechen von einer „Geschäftsgrundlage“. Das ist die Erwartung, auf der ein Vertrag beruht. Bei Schwiegereltern ist diese Grundlage die Ehe ihres Kindes. Sie schenken das Geld nur, weil sie glauben, dass die Ehe hält und ihr Kind davon profitiert (zum Beispiel durch das mietfreie Wohnen).
  3. Wegfall der Geschäftsgrundlage: Wenn die Ehe scheitert, fällt diese Grundlage weg. Die Erwartung der Eltern erfüllt sich nicht mehr. Daher haben sie grundsätzlich das Recht, Geld zurückzufordern.
  4. Unabhängigkeit von der Scheidung: Das ist der wichtigste neue Punkt. Das Gericht sagt nun: Das Verhältnis zwischen den Schwiegereltern und dem Schwiegersohn ist etwas Eigenes. Es hat nichts mit der Scheidung zwischen den Eheleuten zu tun. Es ist egal, ob die Tochter bei der Scheidung Geld bekommen hat oder darauf verzichtet hat. Die Eltern haben einen eigenen Anspruch gegen den Schwiegersohn. Der Schwiegersohn kann nicht sagen: „Deine Tochter hat doch auf Geld verzichtet, also musst du das auch.“ Die Eltern müssen sich nicht an die Abmachungen des Ehepaares halten.
  5. Auch Arbeitskraft zählt: Nicht nur das Bargeld ist wichtig. Auch die Arbeitsstunden, die der Vater bei der Renovierung geleistet hat, können zurückgefordert werden. Auch hier dachte der Vater, er arbeitet für das dauerhafte Heim seiner Tochter.

Wie viel Geld gibt es zurück?

Die Eltern bekommen jedoch nicht den vollen Betrag zurück. Das Gericht sagt: Die Tochter hat einige Jahre in der Wohnung gelebt. In dieser Zeit hat sich die Erwartung der Eltern erfüllt. Die Tochter hat von der Schenkung profitiert.

Man kann also nicht einfach die 58.000 D-Mark zurückfordern. Man muss ausrechnen, wie lange die Ehe gehalten hat. Für die Zeit, in der die Familie dort glücklich gewohnt hat, darf der Schwiegersohn das Geld behalten. Nur für die geplante Zukunft, die nun nicht stattfindet, muss er Geld zurückzahlen.

Das Ergebnis

Der Bundesgerichtshof hat das alte Urteil aufgehoben. Er konnte aber noch keinen genauen Geldbetrag festlegen. Dafür fehlten noch Informationen. Der Fall wurde an das untere Gericht in Berlin zurückverwiesen. Dieses Gericht muss nun neu rechnen. Es muss prüfen, wie viel die Wohnnutzung wert war. Dann muss es entscheiden, wie viel Geld der Ex-Schwiegersohn genau zurückzahlen muss.

Fazit für Laien

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Schwiegereltern. Wenn sie Geld für das Haus oder die Wohnung des Schwiegerkindes geben, ist das Geld bei einer Scheidung nicht automatisch verloren. Sie können es zurückfordern, wenn die Ehe scheitert. Es spielt keine Rolle, wie sich das Ehepaar bei der Scheidung finanziell einigt. Allerdings wird ein Teil des Geldes abgezogen, wenn das Paar eine Zeit lang gemeinsam in der Immobilie gewohnt hat.

RA und Notar Krau

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