Zwangsgeld wegen Nichterfüllung Verpflichtung ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen – OLG Düsseldorf 7 W 29/19

August 29, 2020

Zwangsgeld wegen Nichterfüllung Verpflichtung ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen – OLG Düsseldorf 7 W 29/19

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Hintergrund und Überblick des Falles
    • Bedeutung der Entscheidung
  2. Tatbestand
    • Parteien des Verfahrens
    • Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses
    • Verfahrensverlauf und bisherige Entscheidungen
  3. Verfahrensverlauf
    • Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf
    • Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Düsseldorf
    • Anträge und Argumente der Parteien in der Berufung
  4. Rechtliche Würdigung und Entscheidungsgründe
    • Allgemeine rechtliche Grundlagen
    • Prüfung der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
      • Zustellung des Vollstreckungstitels und vollstreckbare Ausfertigung
      • Zwangsgeld nach § 888 ZPO
        • Definition und Voraussetzungen
        • Abhängigkeit der Handlung vom Willen des Schuldners
    • Inhaltliche und formale Anforderungen an das notarielle Nachlassverzeichnis
      • Formale Unvollständigkeiten
        • Belegvorlage und deren Anerkennung
      • Inhaltliche Unvollständigkeiten
        • Ermittlung und Darstellung des Nachlassbestandes durch den Notar
        • Unvollständigkeit bei Kontoständen und Belegen
        • Anforderungen an die Darstellung von Schmuck und Bildern
        • Anforderungen an die Darstellung von Unternehmensanteilen und Erbverzichten

Zwangsgeld wegen Nichterfüllung Verpflichtung ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen – OLG Düsseldorf 7 W 29/19

  1. Bemessung des Zwangsgeldes
    • Gründe für die Festsetzung der Höhe des Zwangsgeldes
    • Berücksichtigung der bisherigen Erfüllungsversuche
  2. Kostenentscheidung
    • Begründung der Kostenverteilung gemäß § 91 ZPO
    • Bestimmung des Beschwerdewertes
  3. Zusammenfassung und Fazit
    • Zusammenfassung der wesentlichen Urteilsgründe
    • Schlussfolgerungen für zukünftige Fälle der Zwangsvollstreckung und Erstellung notarieller Nachlassverzeichnisse

Sachverhalt:

Die Gläubigerin war Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod ihrer Mutter und hatte gegen die Schuldnerin, die Erbin, einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass.

Das Landgericht verurteilte die Schuldnerin zur Erteilung der Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses.

Zwangsgeld wegen Nichterfüllung Verpflichtung ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen – OLG Düsseldorf 7 W 29/19

Die Schuldnerin legte ein solches Verzeichnis vor, das die Gläubigerin jedoch als unvollständig beanstandete.

Das Landgericht lehnte den Antrag der Gläubigerin auf Verhängung eines Zwangsgeldes ab.

Gegen diese Entscheidung richtete sich die sofortige Beschwerde der Gläubigerin.

Entscheidung des OLG Düsseldorf:

Das OLG Düsseldorf änderte den Beschluss des Landgerichts ab und verhängte gegen die Schuldnerin ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 €.

Begründung:

  • Zulässigkeit der Beschwerde:

    • Die sofortige Beschwerde ist statthaft und zulässig.
  • Begründetheit der Beschwerde:

    • Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung liegen vor.
    • Die Schuldnerin hat ihre Verpflichtung zur Vorlage eines vollständigen notariellen Nachlassverzeichnisses nicht erfüllt.
    • Das vorgelegte Verzeichnis ist sowohl formal als auch inhaltlich unvollständig.

Zwangsgeld wegen Nichterfüllung Verpflichtung ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen – OLG Düsseldorf 7 W 29/19

  • Formale Unvollständigkeit:

    • Es fehlen die im Urteil angeordneten Belege zu den Angaben im Nachlassverzeichnis.
  • Inhaltliche Unvollständigkeit:

    • Es ist nicht eindeutig erkennbar, dass sich die Kontostände auf den Todestag der Erblasserin beziehen.
    • Es fehlen Angaben zu den wertbildenden Faktoren des Schmucks und der Bilder.
    • Das Unternehmen der Erblasserin ist nicht konkret beschrieben.
    • Es fehlen Angaben zu einem etwaigen Erbverzicht.
  • Voraussetzungen für die Verhängung eines Zwangsgeldes:

    • Ein Zwangsgeld kann verhängt werden, wenn der Schuldner eine Handlung nicht vornimmt, deren Vornahme ausschließlich von seinem Willen abhängt (§ 888 ZPO).
    • Die Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses ist zwar eine unvertretbare Handlung, die die Schuldnerin nicht selbst vornehmen kann. Sie hat es aber in der Hand, dem Notar die notwendigen Informationen für die Erstellung eines vollständigen Verzeichnisses zu geben.
  • Verschulden:

    • Ein Verschulden der Schuldnerin an der Unvollständigkeit des Verzeichnisses ist nicht erforderlich.
    • Das Zwangsgeld soll den Schuldner dazu anhalten, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um seine Verpflichtung zu erfüllen.

Zwangsgeld wegen Nichterfüllung Verpflichtung ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen – OLG Düsseldorf 7 W 29/19

  • Höhe des Zwangsgeldes:

    • Die Höhe des Zwangsgeldes ist angemessen, da es sich um eine erste Vollstreckungsmaßnahme handelt und die Schuldnerin ihrer Verpflichtung bereits seit längerer Zeit nicht nachgekommen ist.
  • Kostenentscheidung:

    • Die Schuldnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
  • Gegenstandswert:

    • Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 11.250 € festgesetzt.

Leitsätze:

  • Ein notarielles Nachlassverzeichnis muss den Anforderungen des § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB genügen und insbesondere vollständig sein.
  • Bei Nichterfüllung der Verpflichtung zur Vorlage eines vollständigen Verzeichnisses kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden, auch wenn die Schuldnerin kein Verschulden an der Unvollständigkeit trifft.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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