Zwangsgeld zur Erwirkung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
OLG Karlsruhe 14 W 85/15
Beschluss 23.10.2015
In dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. Oktober 2015 ging es um die Frage der Festsetzung des Streitwerts
im Zusammenhang mit der Erwirkung eines notariellen Nachlassverzeichnisses durch Zwangsgeld.
Das Landgericht (LG) Offenburg hatte zuvor den Beklagten verurteilt, der Klägerin durch Vorlage
eines notariellen Bestandsverzeichnisses Auskunft über den Nachlass der Erblasserin zu erteilen.
Nachdem der Beklagte dieser Verpflichtung nicht nachkam, beantragte die Klägerin die Festsetzung eines Zwangsgeldes.
Im weiteren Verfahren erklärte das LG Offenburg die Vollstreckung für erledigt und setzte den Streitwert auf 2.000 Euro fest, was von der Beklagtenseite angefochten wurde.
Das OLG Karlsruhe hob diesen Beschluss auf und setzte den Streitwert auf 10.000 Euro fest.
Das Gericht begründete dies damit, dass der Wert des Zwangsmittelverfahrens nach dem Erfüllungsinteresse der Klägerin zu bemessen sei,
welches dem Wert des Hauptsacheverfahrens entspreche.
Da es im vorliegenden Fall darum ging, den Beklagten zur Vorlage des Verzeichnisses zu zwingen, war das Interesse der Klägerin an der Durchsetzung des Urteils entscheidend.
Das OLG stimmte der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung zu, wonach der Streitwert
eines Zwangsvollstreckungsverfahrens sich am Wert des zu vollstreckenden Anspruchs orientiert.
Somit entspricht der Streitwert des Zwangsgeldverfahrens dem Wert des zugrunde liegenden Auskunftsanspruchs.
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe steht im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte,
die ebenfalls den Wert des Hauptsacheverfahrens als Maßstab für den Streitwert des Zwangsvollstreckungsverfahrens heranziehen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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