
Zwangsvollstreckung der Verpflichtung des Erben zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung
OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.10.2025 – 3 W 80/25,
Hier ist die Erläuterung zum Beschluss des OLG Brandenburg (3 W 80/25) in einfacher und leicht verständlicher Sprache.
Wenn jemand stirbt, hinterlässt er oft ein Erbe. Menschen, die einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, wollen wissen, wie groß das Erbe ist. Deshalb hat der Erbe die Pflicht, Auskunft zu geben. Das Gesetz verlangt in § 2314 BGB oft ein sogenanntes notarielles Nachlassverzeichnis. Das ist eine Liste aller Besitztümer und Schulden des Verstorbenen. Diese Liste muss ein Notar erstellen.
In dem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg ging es um ein Problem: Ein Erbe war bereits verurteilt worden, so ein Verzeichnis vorzulegen. Er tat es aber nicht. Die Gegenseite beantragte deshalb ein Zwangsgeld. Das ist eine Geldstrafe vom Gericht. Sie soll den Erben dazu zwingen, seine Pflicht endlich zu erfüllen. Der Erbe wehrte sich dagegen. Er sagte, er habe ja einen Notar beauftragt. Er meinte, er könne nichts dafür, dass der Notar so langsam arbeite. Das Gericht sah das jedoch ganz anders.
Das Gericht spricht im Beschluss von einer unvertretbaren Handlung. Das klingt kompliziert, ist aber einfach erklärt. Eine vertretbare Handlung kann jeder für Sie erledigen. Zum Beispiel: Einen Rasen mähen oder Geld bezahlen. Das kann auch jemand anderes tun.
Eine unvertretbare Handlung kann nur die Person selbst tun. Das Erstellen eines Nachlassverzeichnisses gehört dazu. Warum? Weil der Notar die Informationen vom Erben braucht. Nur der Erbe weiß oft, wo die Unterlagen sind. Nur der Erbe kann dem Notar sagen, welche Konten existieren. Ein Dritter kann diese Informationen nicht einfach herbeizaubern. Deshalb sagt das Gesetz: Nur der Wille des Erben muss „gebeugt“ werden. Das passiert durch Zwangsgeld oder im schlimmsten Fall durch Zwangshaft.
Der Erbe in diesem Fall dachte, er sei fein raus. Er hatte im Januar 2025 einen Notar beauftragt. Danach passierte aber kaum etwas. Er behauptete, er habe ab und zu mal angerufen. Das Gericht war damit nicht zufrieden.
Das Gericht stellte klar: Ein Erbe darf sich nicht passiv verhalten. Er muss dem Notar aktiv zuarbeiten. Er muss dem Notar alle Informationen von sich aus geben. Dazu gehören Informationen über:
Der Erbe in diesem Fall hatte erst sehr spät ein Vorgespräch beim Notar. Er konnte nicht beweisen, dass er dem Notar schon vorher alle Listen geschickt hatte. Das Gericht nannte das ein mangelndes Bemühen.
Das ist der wichtigste Teil der Entscheidung. Das Gericht verlangt vom Erben intensive Bemühungen. Wenn der Notar nicht arbeitet, muss der Erbe Druck ausüben. Es reicht nicht, nur freundlich am Telefon nachzufragen. Der Erbe muss folgende Schritte unternehmen:
Das OLG Brandenburg sagt: Wenn der Erbe diese Dinge nicht tut, hat er nicht alles versucht. Dann bleibt das Zwangsgeld rechtmäßig.
Oft sagen Erben: „Aber alle Notare in meiner Stadt sind überlastet!“ Das Gericht lässt dieses Argument fast nie gelten. Wenn ein Notar keine Zeit hat, muss der Erbe sich einen anderen Notar suchen. Notare haben eine Amtspflicht. Wenn einer ablehnt, muss der Erbe beweisen, dass er viele andere Notare angefragt hat.
In diesem speziellen Fall hatte der Erbe sogar erst im Juni ein Vorgespräch. Das war fünf Monate nach der Beauftragung. Das war dem Gericht viel zu langsam. Der Erbe hätte schon viel früher Listen mit allen Werten erstellen können. Er hätte nicht auf die Aufforderung des Notars warten dürfen.
Der Erbe hatte eine sofortige Beschwerde eingelegt. Das ist ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des ersten Gerichts (hier das Landgericht Potsdam). Das OLG hat diese Beschwerde abgelehnt. Der Erbe muss das Zwangsgeld nun zahlen oder die Liste sofort liefern.
Zusätzlich trägt der Erbe die Kosten des Verfahrens. Das zeigt: Trödeln im Erbrecht kann sehr teuer werden. Man verliert nicht nur Zeit, sondern auch viel Geld für Gerichtskosten und Anwälte.
Dieses Urteil ist ein Warnsignal an alle Erben. Wer meint, er könne die Auskunftspflicht durch Abwarten hinauszögern, irrt sich. Die Gerichte verlangen volle Transparenz und echtes Engagement. Ein Notar ist kein Schutzschild gegen die Pflichten des Erben. Er ist ein Werkzeug, das der Erbe richtig nutzen und steuern muss.
Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder Fragen zum Erbrecht haben, sollten Sie professionelle Hilfe suchen.
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