
zwei getrennte Einzeltestamente als gemeinschaftliches Testament
OLG Schleswig 3 Wx 70/17
Beschluss 28.5.2018
Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 28. Mai 2018 behandelt die Frage,
ob zwei getrennte Einzeltestamente als gemeinschaftliches Testament gelten können, selbst wenn sie auf unterschiedlichen Blättern verfasst wurden.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 4. wurde zurückgewiesen, und die Beteiligte zu 1. als Alleinerbin gemäß dem Testament vom 14. Januar 1986 bestätigt.
Das Gericht entschied, dass das Testament vom 14. Januar 1986, welches auf einem Blatt Papier von beiden Ehegatten verfasst wurde, als gemeinschaftliches Testament anzusehen ist.
Auch wenn das Papier später zerschnitten wurde, ändert dies nichts an der Gültigkeit als gemeinschaftliches Testament.
Es wurde betont, dass das Zerschneiden des Blattes keinen Widerruf des Testaments darstellt, da beide Teile eindeutig zusammengehörten
und der Wille der Ehegatten, gemeinsam zu testieren, aus den Umständen klar hervorgeht.
Die spätere testamentarische Verfügung des Erblassers vom 20. August 2013 wurde als unwirksam erachtet,
da sie gegen die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments von 1986 verstieß.
Das Gericht stellte fest, dass der Erblasser das Testament von 1986 nicht einseitig widerrufen konnte,
da die Wechselbezüglichkeit der Testamente der Ehegatten diese nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend machte.
Zudem kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Beschwerde der Beteiligten zu 4. unbegründet ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden ihr auferlegt.
Der Geschäftswert des Verfahrens wurde auf 350.000 Euro festgesetzt.
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