Zweifel am Vorliegen eines ernstlichen Testierwillens
äußere und inhaltlichen Gestaltung
OLG Hamm I-10 W 153/15
Beschluss vom 27.11.2015,
Das OLG Hamm bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts, den Erbscheinsantrag zurückzuweisen, da Zweifel am ernstlichen Testierwillen der Erblasserin bestanden.
Ungewöhnliche Schreibmaterialien, die äußere und inhaltliche Gestaltung sowie der Aufbewahrungsort der vermeintlichen Testamente sprachen gegen einen ernstlichen Testierwillen.
Sachverhalt:
Nach dem Tod der Erblasserin beantragten deren Tochter (Beteiligte zu 4) und die Kinder ihres vorverstorbenen Sohnes (Beteiligte zu 1 bis 3 und 5) jeweils die Erteilung eines Erbscheins.
Die Beteiligten zu 1 und 3 legten zwei Schriftstücke vor, die sie als Testamente der Erblasserin bezeichneten.
Diese Schriftstücke waren auf ungewöhnlichen Materialien verfasst, enthielten Rechtschreibfehler und waren unvollständig formuliert.
Zudem wurden sie an einem ungewöhnlichen Ort aufbewahrt.
Entscheidung:
Das OLG Hamm wies die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 3 gegen die Zurückweisung ihres Erbscheinsantrags zurück.
Begründung:
Fazit:
Die Entscheidung des OLG Hamm verdeutlicht, dass bei der Beurteilung der Wirksamkeit eines Testaments der ernstliche Testierwille des Erblassers im Vordergrund steht.
Ungewöhnliche Umstände bei der Erstellung und Aufbewahrung des Testaments können Zweifel am Testierwillen begründen und zur Unwirksamkeit führen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.