Zweifel an der Unabhängigkeit eines Versicherungsmaklers

November 21, 2025

Zweifel an der Unabhängigkeit eines Versicherungsmaklers

OLG München, Urteil v. 16.01.2020 – 29 U 1834/18

Das Urteil im Überblick

Es handelt sich um ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 16. Januar 2020. In diesem Rechtsstreit ging es um zwei konkurrierende Unternehmen. Beide Unternehmen vermitteln Versicherungen.

Der Streit drehte sich um eine zentrale Frage: Darf sich ein Unternehmen „Versicherungsmakler“ nennen, wenn es eigentlich einer großen Versicherung gehört? Und darf dieses Unternehmen behaupten, es sei „unabhängig“?

Das Gericht musste zwischen zwei Dingen unterscheiden:

  1. Der Erlaubnis, als Makler zu arbeiten.
  2. Der Art und Weise, wie man dafür Werbung macht.

Die Vorgeschichte: Wer streitet gegen wen?

Die Klägerin (diejenige, die geklagt hat) und die Beklagte (diejenige, die verklagt wurde) sind beide im Geschäft mit Versicherungen tätig. Beide haben eine offizielle Erlaubnis vom Staat, als Versicherungsmakler zu arbeiten.

Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied bei der Beklagten:

  • Dieses Unternehmen wurde im Jahr 2006 gegründet.
  • Es gehört zu 100 Prozent einer großen Lebensversicherung (im Text „XY Lebensversicherung“ genannt).
  • Das bedeutet, die Beklagte ist eine direkte Tochterfirma dieser Versicherung.

Trotzdem hat die Beklagte in ihrer Werbung behauptet, sie sei „unabhängig und neutral“. Sie schrieb in ihrer Werbung, dass sie ausschließlich den Interessen der Kunden verpflichtet sei.

Die Klägerin fand das falsch. Sie war der Meinung:

  • Wer einer Versicherung gehört, kann kein echter Makler sein.
  • Wer einer Versicherung gehört, darf nicht behaupten, er sei neutral.
  • Das sei eine Täuschung der Kunden.

Das Landgericht Passau hatte der Klägerin zunächst in allen Punkten recht gegeben. Dagegen hat sich die Beklagte gewehrt und ist in Berufung gegangen. Der Fall landete deshalb beim nächsthöheren Gericht, dem OLG München.


Erklärung wichtiger Begriffe

Damit das Urteil verständlich ist, werden hier die wichtigsten Fachbegriffe erklärt:

  • Versicherungsmakler: Ein Makler steht rechtlich auf der Seite des Kunden. Er ist keinem bestimmten Versicherungsunternehmen verpflichtet. Er muss den Markt prüfen und das beste Angebot für seinen Kunden suchen.
  • Versicherungsvertreter: Ein Vertreter arbeitet für eine bestimmte Versicherung (oder mehrere feste Partner). Er verkauft deren Produkte. Er steht also im Lager der Versicherung, nicht im Lager des Kunden.
  • UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb): Dieses Gesetz regelt das Verhalten von Firmen im Markt. Es verbietet zum Beispiel lügenhafte Werbung, die Kunden in die Irre führt.
  • GewO (Gewerbeordnung): Ein Gesetz, das regelt, wer ein Gewerbe betreiben darf und welche Erlaubnis man dafür braucht.
  • Tenor: Das ist das eigentliche Ergebnis oder der Beschluss des Urteils, ganz am Anfang eines Gerichtstextes.

Zweifel an der Unabhängigkeit eines Versicherungsmaklers

Die Entscheidung des Gerichts: Teil 1

Darf das Unternehmen als Versicherungsmakler arbeiten?

Das Gericht hat entschieden: Ja, das darf es.

Die Klägerin wollte erreichen, dass dem Unternehmen verboten wird, als Versicherungsmakler aufzutreten. Das Gericht hat diesen Antrag jedoch abgelehnt. Das sind die Gründe:

  1. Die Erlaubnis zählt: Die Beklagte hat eine offizielle behördliche Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (§ 34d GewO). Diese Erlaubnis ist gültig. Solange diese Erlaubnis besteht, darf die Firma auch so arbeiten.
  2. Das Gesetz ist eindeutig: Das Gesetz verbietet es nicht, dass eine Versicherung Anteile an einem Maklerbüro kauft. Selbst wenn eine Versicherung 100 Prozent der Anteile hält, verliert der Makler dadurch nicht automatisch seinen Status.
  3. Keine falsche Behauptung: Wenn jemand eine Erlaubnis als Makler hat und sich dann auch „Makler“ nennt, sagt er die Wahrheit. Es ist keine Lüge.
  4. Schutz der Kunden: Der Gesetzgeber (also der Staat, der die Gesetze macht) weiß, dass es solche Verflechtungen gibt. Er hat aber keine Regel gemacht, die das verbietet. Er verlangt nur, dass Makler ihre Beteiligungen offenlegen müssen.

Das Gericht sagt also: Nur weil die Firma einer Versicherung gehört, darf man ihr nicht den Beruf verbieten. Hier hat die Beklagte gewonnen. Das Urteil der Vorinstanz wurde in diesem Punkt aufgehoben.


Die Entscheidung des Gerichts: Teil 2

Darf das Unternehmen werben, es sei „unabhängig und neutral“?

Das Gericht hat entschieden: Nein, das darf es nicht.

Hier hat die Klägerin gewonnen. Das Gericht verbietet der Beklagten, sich in der Werbung als „unabhängig“ oder „neutral“ zu bezeichnen, solange sie mehrheitlich einer Versicherung gehört.

Die Begründung des Gerichts ist sehr deutlich:

  • Irreführung der Kunden: Kunden verstehen unter dem Wort „unabhängig“ etwas anderes. Sie glauben, dass der Makler wirklich frei ist und niemandem gehört.
  • Einfluss durch den Eigentümer: Wenn eine Firma zu 100 Prozent einer Versicherung gehört, gibt es immer die Gefahr, dass die Versicherung Einfluss nimmt. Der Makler könnte dazu verleitet werden, lieber die Versicherungen seiner „Mutterfirma“ zu verkaufen als die besten Produkte für den Kunden.
  • Falscher Eindruck: Die Werbung erweckt den Eindruck, es gäbe gar keine Bindungen. Das stimmt aber nicht. Das Eigentumsverhältnis ist eine sehr starke Bindung.
  • Wichtige Information: Für Kunden ist es wichtig zu wissen, ob ein Makler frei ist oder zu einem Konzern gehört. Wenn die Werbung das Gegenteil behauptet, werden Kunden angelockt, die besonderen Wert auf Neutralität legen. Das ist unfair gegenüber anderen Maklern, die wirklich unabhängig sind.

Auch wenn die Beklagte an anderer Stelle im Kleingedruckten (Erstinformation) schreibt, dass sie zur XY Lebensversicherung gehört, reicht das nicht aus. Die fette Werbeüberschrift „Wir sind unabhängig“ bleibt trotzdem eine Täuschung.


Das Fazit und die Folgen

Das Urteil ist eine Mischung aus Gewinnen und Verlieren für beide Seiten:

  1. Die Beklagte darf weiterhin ihren Beruf als Versicherungsmakler ausüben. Niemand nimmt ihr die Lizenz weg.
  2. Die Beklagte muss aber ihre Werbung ändern. Sie darf nicht mehr sagen, sie sei neutral. Wenn sie das doch tut, droht ihr eine hohe Strafe (Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro).

Wer zahlt die Kosten? Da beide Parteien teilweise gewonnen und teilweise verloren haben, werden die Kosten für das Gericht und die Anwälte gegeneinander aufgehoben. Das heißt vereinfacht: Jeder zahlt seine eigenen Anwälte und die Hälfte der Gerichtskosten.

Geht es weiter? Das Gericht hat die sogenannte Revision zugelassen. Das bedeutet, der Fall ist so wichtig und grundsätzlich, dass er noch eine Stufe höher gehen darf, nämlich vor den Bundesgerichtshof (BGH). Es ist eine Frage, die die ganze Versicherungsbranche betrifft.

RA und Notar Krau

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