Zweiter Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
BGH Beschluss vom 1.7.2025 – VI ZB 59/24
In der juristischen Welt gibt es strenge Zeitpläne. Wer diese nicht einhält, verliert oft seinen gesamten Fall, ohne dass die inhaltlichen Argumente überhaupt geprüft werden. Der folgende Text erklärt Ihnen eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1. Juli 2025. Es geht darum, unter welchen Bedingungen ein Anwalt darauf vertrauen darf, dass das Gericht ihm mehr Zeit für eine Begründung gibt.
Worum es in dem Fall vor dem BGH ging
Ein Mann hatte einen Prozess vor dem Landgericht verloren. Er wollte gegen dieses Urteil kämpfen und legte Berufung ein. Wenn man Berufung einlegt, muss man dem Gericht innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich erklären, warum das erste Urteil falsch war. Das nennt man die Berufungsbegründung.
Der Anwalt des Mannes merkte, dass er mehr Zeit brauchte. Er stellte einen ersten Antrag auf Verlängerung der Frist. Das Gericht stimmte zu. Kurz vor Ablauf dieser neuen Frist stellte der Anwalt einen zweiten Antrag auf Verlängerung. Er begründete dies damit, dass er noch auf Korrekturen am ursprünglichen Protokoll und am Urteil des ersten Gerichts warte.
Das Gericht lehnte diesen zweiten Antrag jedoch ab. Der Anwalt reichte die Begründung daraufhin zu spät ein. Das Gericht erklärte die Berufung deshalb für unzulässig. Der Mann wollte das nicht akzeptieren und verlangte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“. Das bedeutet: Er wollte so behandelt werden, als sei er pünktlich gewesen. Der BGH musste nun entscheiden, ob das möglich ist.
Das Risiko trägt der Anwalt
Der BGH stellte klar: Ein Rechtsanwalt trägt immer ein gewisses Risiko, wenn er eine Verlängerung beantragt. Er darf nicht einfach davon ausgehen, dass das Gericht immer „Ja“ sagt. Ein Anwalt handelt nur dann ohne Schuld, wenn er mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen konnte, dass die Verlängerung bewilligt wird.
Wenn der Gegner der Verlängerung nicht ausdrücklich zustimmt, braucht der Anwalt einen erheblichen Grund. Hat er diesen Grund nicht oder erklärt er ihn nicht gut genug, ist es sein eigenes Risiko, wenn das Gericht den Antrag ablehnt. Dieses Versäumnis des Anwalts wird dem Mandanten – also in diesem Fall dem Mann – voll zugerechnet.
Warum Korrekturen am Urteil kein wichtiger Grund sind
Der Anwalt in diesem Fall meinte, er müsse erst abwarten, ob das Protokoll oder das Urteil des ersten Gerichts noch berichtigt werden. Er wollte diese Änderungen in seine Begründung einbauen. Der BGH sieht das jedoch anders:
Daher waren diese Berichtigungsanträge kein erheblicher Grund für eine zweite Fristverlängerung.
Das Missverständnis mit der ersten Verlängerung
Ein interessanter Punkt in diesem Fall war die Argumentation des Anwalts zur ersten Verlängerung. Er sagte: „Das Gericht hat mir die erste Verlängerung doch auch wegen der Berichtigungsanträge gegeben. Dann durfte ich darauf vertrauen, dass das beim zweiten Mal auch klappt.“
Der BGH widersprach deutlich. Beim ersten Antrag hatte der Anwalt auch erwähnt, dass er im Urlaub sei. Das Gericht hat die erste Verlängerung wahrscheinlich wegen des Urlaubs gewährt, nicht wegen der Berichtigungsanträge. Nur weil ein Gericht einmal (vielleicht aus Kulanz) zustimmt, entsteht daraus kein dauerhafter Anspruch für die Zukunft. Ein Anwalt muss die aktuelle Rechtsprechung kennen. Wenn er fälschlicherweise denkt, ein rechtlich unbedeutender Grund reiche aus, ist das ein vermeidbarer Fehler.
Was bedeutet das für die Wiedereinsetzung?
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bekommt man nur, wenn man völlig schuldlos war. Sobald auch nur die kleinste Möglichkeit besteht, dass der Anwalt den Fehler selbst verursacht hat, gibt es keine Hilfe vom Gericht.
Da der Anwalt hier hätte wissen müssen, dass sein Grund (die Urteilsberichtigung) rechtlich nicht ausreicht, war er nicht schuldlos. Er hätte die Begründung pünktlich einreichen müssen, anstatt auf eine zweite Verlängerung zu hoffen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.