Zwischenverfügung begründet für Bucheigentümer keine materielle Beschwer – Thüringer OLG 6 W 271/02
Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hatte über die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Landgerichts zu entscheiden.
Sachverhalt:
Der Beteiligte zu 2) beantragte die Berichtigung des Grundbuchs, um als Miteigentümer neben seinem Vater (Beteiligter zu 1)) eingetragen zu werden.
Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück.
Das Landgericht hob die Entscheidung des Grundbuchamts auf und ordnete die Berichtigung des Grundbuchs an, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Gegen diese Zwischenverfügung legte der Beteiligte zu 1) weitere Beschwerde ein.
Entscheidung:
Das OLG verwarf die weitere Beschwerde als unzulässig.
Der Beteiligte zu 1) war nicht beschwerdeberechtigt, da er durch die Zwischenverfügung nicht materiell beschwert wurde.
Begründung:
Fazit:
Die Entscheidung des OLG verdeutlicht, dass Zwischenverfügungen in Grundbuchberichtigungsverfahren grundsätzlich nicht anfechtbar sind.
Sie begründen keine materielle Beschwer für den eingetragenen Eigentümer, da sie nicht zu einer unmittelbaren Änderung des Grundbuchs führen.
Der Eigentümer hat jedoch ausreichende Möglichkeiten, seine Rechte im Verfahren zu wahren.
Zusatzinformationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.