Zwischenverfügung Grundbuchamt Erbteilsübertragung – OLG München 34 Wx 106/15
In diesem Fall (OLG München, Beschluss vom 28.07.2015) ging es um die Frage, ob für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen
an einer GbR im Grundbuchverfahren die Zustimmung der übrigen Gesellschafter erforderlich ist.
Die Beteiligten waren Erbengemeinschaft nach der Alleinerbin eines Gesellschafters einer GbR.
Sie wollten ihre Gesellschaftsanteile auf einen Miterben übertragen.
Das Grundbuchamt beanstandete die Eintragung der Übertragung im Grundbuch, da die Zustimmung der übrigen Gesellschafter fehlte.
Dagegen legten die Beteiligten Beschwerde ein.
Fazit:
Der Beschluss des OLG München verdeutlicht, dass für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer GbR
im Grundbuchverfahren grundsätzlich die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist.
Enthält der Gesellschaftsvertrag eine Zustimmungsklausel, muss diese die konkrete Übertragungssituation umfassen.
Wichtige Punkte aus dem Beschluss:
Relevanz für die Praxis:
Der Beschluss ist für die Praxis von großer Bedeutung, da er die Anforderungen an die Zustimmung zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Grundbuchverfahren klarstellt.
Er zeigt auf, dass die Gerichte den Gesellschaftsvertrag sorgfältig auslegen und die Zustimmung aller Gesellschafter verlangen, wenn diese erforderlich ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.