Abmahnung im Arbeitsrecht

Die Abmahnung im Arbeitsrecht

Die Abmahnung spielt im Arbeitsverhältnis eine bedeutende Rolle, da sie sowohl als Voraussetzung für die Kündigung bei verhaltensbedingten Gründen dient, als auch als Warnung, um zukünftig konstruktiv zusammenzuarbeiten. Es gibt keine gesetzlichen arbeitsrechtlichen Regelungen für die Abmahnung, doch ihr Erfordernis ergibt sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und wird oft im Zusammenhang mit außerordentlichen Kündigungen erwähnt.

Die Abmahnung erfüllt drei Hauptfunktionen: Dokumentation, Rüge und Warnung. Sie ist keine Strafe für vergangenes Fehlverhalten, sondern soll zukünftige Pflichtverletzungen verhindern. Um diese Funktionen zu erfüllen, muss die Abmahnung bestimmte formelle und inhaltliche Anforderungen erfüllen.

Formell muss die Abmahnung dem Arbeitnehmer in geeigneter Form zugehen, wobei die Schriftform empfohlen wird, um Beweise zu sichern. Inhaltlich muss sie den Sachverhalt klar benennen, die Pflichtverletzung darlegen, zur Vertragstreue auffordern und arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Wiederholungsfall androhen.

Eine Abmahnung ist erforderlich, wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten steuern kann und eine Pflichtverletzung vorliegt, die eine Warnung rechtfertigt. Sie ist jedoch entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer nicht willens oder fähig ist, sich vertragstreu zu verhalten, oder wenn das Vertrauensverhältnis schwerwiegend erschüttert ist.

Es gibt verschiedene abmahnungsfähige Sachverhalte, darunter Alkoholkonsum, Beleidigungen, Diebstähle, Mobbing und unentschuldigtes Fernbleiben. Der Arbeitnehmer kann gegen eine Abmahnung verschiedene Maßnahmen ergreifen, einschließlich einer Aufforderung zur Entfernung aus der Personalakte oder einer Beschwerde beim Betriebsrat.

Insgesamt ist für den Ausspruch von Abmahnungen eine angemessene Dokumentation, Einhaltung formeller Anforderungen und Beachtung der Verhältnismäßigkeit entscheidend. Jeder abmahnungsfähige Vorfall sollte einzeln behandelt werden, und die Abmahnung sollte klar und präzise formuliert sein, um ihre Zwecke zu erfüllen.

Wie gehe ich gegen eine Abmahnung vor?

Gegen eine Abmahnung vorzugehen erfordert eine sorgfältige und strategische Herangehensweise. Der erste Schritt besteht darin, die Abmahnung von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Dabei wird überprüft, ob die Abmahnung sowohl formell als auch inhaltlich korrekt ist. Es könnte sich herausstellen, dass formelle Voraussetzungen nicht eingehalten wurden oder dass der Arbeitsvertragliche Verstoß, der zur Abmahnung führte, nicht vorliegt.

Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass nicht immer die beste Vorgehensweise ist, gegen eine formell unrichtige, aber inhaltlich berechtigte Abmahnung vorzugehen. Dies könnte den Arbeitgeber dazu veranlassen, eine korrekte Abmahnung auszusprechen, die dann die formellen Voraussetzungen erfüllt.

Wenn sich herausstellt, dass die Abmahnung formell korrekt, aber inhaltlich unbegründet ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Eine Option ist, ein Schreiben zu verfassen, in dem Sie Ihre Sicht des Vorfalls erklären und gleichzeitig verlangen, dass die unrichtige Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernt wird.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Gespräch mit dem Betriebsrat zu suchen, sofern vorhanden. Der Betriebsrat ist dazu verpflichtet, die Anliegen des Arbeitnehmers anzunehmen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen, sofern er das Anliegen für berechtigt hält.

Als letztes Mittel bleibt die Option, gerichtlich gegen die Abmahnung vorzugehen. Dies sollte jedoch nur in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, da dies das Betriebsklima erheblich belasten kann.

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