Inkasso /
Forderungseinzug

Wenn der Kunde nicht zahlt…

Sie sind Inhaber eines Unternehmens? Dann kennen Sie es sicher: Die vom Auftraggeber bestellte Ware wurde einwandfrei geliefert doch die Zahlungen bleiben aus. Oder haben Sie vielleicht eine Dienstleistung erbracht und warten trotz Mahnung nun auf Ihr Geld? Sie sind sich unsicher, wie Sie nach der 5. Mahnung weiter verfahren sollen? Fragen Sie sich, ob Sie nun schlechtem Geld gutes hinterherwerfen sollen?
Einfach aufgeben und die Flinte ins Korn werfen, ist keine Lösung. So werden Sie zum Selbstausbeuter und der Kunde lacht sich ins Fäustchen, Ihre Forderung verjährt und muss ausgebucht werden. Sie haben am Ende umsonst gearbeitet. Ausbleibende Zahlungen seitens der Kundschaft und/oder Auftraggeber sind also nicht nur ärgerlich – sie sind im schlimmsten Falle existenzbedrohend für Ihr eigenes Unternehmen. Der mittelständische Unternehmer und der Handwerker haben auf der Baustelle jedoch nicht unbedingt das BGB in der Tasche. Dann aber zahlt der Kunde nicht und plötzlich kommt es auf Formalien an, auf die in der Hektik des Geschehens niemand geachtet hat.
Nun gilt es, einen gangbaren Weg durch den Dschungel des Rechts zu suchen. Dies will ich mit Ihnen gemeinsam tun.
Mein Team aus erfahrenen und hochqualifizierten Fachangestellten ist im Bereich der Forderungsbeitreibung gern für Sie tätig. Über die Kosten für unsere Tätigkeit hat der Schuldner Sie i. d. R. freizustellen. Bedenken Sie, dass ein anwaltliches Schreiben häufig bereits ausreichende Wirkung auf den zahlungsmüden Schuldner entfaltet.

Forderungsbeitreibung durch die Profis

Sofern der Schuldner nicht bereits auf unsere Zahlungsaufforderung reagiert, betreiben wir für Sie auch das gerichtliche Mahnverfahren. Als Ihr Rechtsanwalt vertrete ich Sie – sofern erforderlich – auch im streitigen Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht. Mehr über den Ablauf des Inkassoverfahrens lesen Sie hier…
Auch die Zwangsvollstreckung übernehmen wir für Sie. Dies hat für Sie den Vorteil, dass das gesamte Verfahren in einer Hand bleibt.

Unser Credo

Mir geht es nicht vordringlich um das einzelne Mandat. Ich will Unternehmen beim Forderungseinzug dauerhaft betreuen. Das gelingt nur, wenn meine Mandanten mit den Ergebnissen zufrieden sind. Ein obsiegendes Urteil ist schön, eine bezahlte Rechnung aber weit schöner. Und wenn dann noch der säumige Schuldner die Anwaltskosten bezahlt, haben wir beide unser Ziel erreicht. Selbstverständlich gibt es keine Erfolgsgarantien: Aus einem Stein lässt sich kein Wasser mehr herausholen. Aber eine intensive und erfolgsorientierte Arbeit kann das Mögliche möglich machen.
Lernen Sie Neues über Ihr Unternehmen: Mit jedem Forderungseinzug gewinnen Sie Erfahrungen, wie Sie zukünftig Ihre Leistung besser und rechtssicher vereinbaren, dokumentieren, berechnen und durchsetzen können. Frei nach dem Motto: Gib mir 10 Inkassofälle – und ich sage Dir, was in Deinem Unternehmen schiefläuft!

Und was ist mit den Kosten?

Sofern der Schuldner sich mit seiner Zahlung in Verzug befindet, ist der Gläubiger hinsichtlich der Kosten der Forderungsbeitreibung vom Schuldner freizustellen. Dies bedeutet, dass die von Ihnen verauslagten Kosten der jeweiligen Forderung hinzugerechnet werden und bei erfolgreicher Vollstreckung ebenfalls vom Schuldner zu tragen sind. Trotzdem sind wir – auch im Hinblick auf ein etwaiges Insolvenzrisiko auf Seiten des Schuldners – selbstverständlich bemüht, den Kostenaufwand für Sie stets im angemessenen Rahmen zu halten. Der Gesetzgeber bietet mittlerweile auch Möglichkeiten, die anwaltliche Tätigkeit erfolgsorientiert zu gestalten. So schonen wir gemeinsam die Liquidität Ihres Unternehmens.
Gern berate ich Sie unverbindlich. Gemeinsam mit meinem Team stehe ich jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung. Ein Mandat kommt selbstverständlich erst zustande, wenn wir uns über die Konditionen einig werden. 

Haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

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