Von Einem zum Anderen Termin –
dann passiert es
Fast jeder kennt es: Der nächste Termin steht an, man hat es eilig. Und schon ist es passiert – Sie wurden geblitzt.
Und nun?!
Je nach Höhe und Art der Geschwindigkeitsüberschreitung drohen nunmehr eine Geldbuße, die sogenannten Punkte in Flensburg oder im schlimmsten Fall ein Fahrverbot. Hierbei kommt es noch darauf an, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden.
Viele Menschen sind heutzutage auf den Führerschein angewiesen. Man benötigt ihn, um an die Arbeit zu kommen, man möchte mobil sein. Bei einem Fahrverbot – vor allem bei Berufsfahrern – droht oftmals der Jobverlust.
Jeder zweite Bußgeldbescheid ist jedoch unrechtmäßig, da die Messung oder die Auswertung fehlerhaft war.
Demnach kann es sich durchaus lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Nach der Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie hierfür 2 Wochen Zeit.
Wir können den Einspruch für Sie einlegen und Akteneinsicht beantragen. Anhand der Akte kann sodann kontrolliert werden, ob die Messung oder Auswertung fehlerhaft war.
Sollten Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese oftmals die Gebühren für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung.