Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Was regelt das Zivilrecht?

Das Allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen Personen (Privatpersonen) oder juristischen Personen (Unternehmen oder Vereine). Es ist eines der größten Rechtsgebiete in Deutschland und wird auch als Privatrecht oder bürgerliches Recht bezeichnet.

Die wesentliche Rechtgrundlage für das Allgemeine Zivilrecht bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO).

Ein typischer Bestandteil des Zivilrechts sind die verschiedenen Verträge, die Privatpersonen, Unternehmen etc. untereinander abschließen können. Für einzelne Bereiche haben sich eigene Rechtsgebiete etabliert, etwa das Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Straßenverkehrsrecht oder Erbrecht.

Die Streitfälle und jeweiligen Ansprüche werden im Rahmen eines Zivilprozesses geklärt.

Wie unterscheidet sich das Zivilrecht vom öffentlichen Recht?

Das öffentliche Recht definiert das Verhältnis zwischen Bürger und Staat, sowie Aufbau und Organisation des Staates und dessen Institutionen.

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