Baurecht

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Baurecht

Das Baurecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, welche das Bauen betreffen. Es ist zu unterscheiden zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht.

Das private Baurecht umfasst insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten, wie dem Auftraggeber (als Bauherr) und dem Auftragnehmer (typischerweise als Bauunternehmen). Doch wie § 650a BGB zeigt, bezieht sich ein (BGB-) Bauvertrag nicht ausschließlich auf die Neu-Errichtung eines Hauses.

Das Bauvertragsrecht ist von einigen Besonderheiten geprägt. Diese gründen in der typischerweise großen Anzahl an Beteiligten und auch in der überdurchschnittlich langen Vertragsdauer, der hohen finanziellen Einsätze und der vielfältigen Möglichkeiten eines Mangeleintritts.

Das öffentliche Baurecht hingegen umfasst als Teil des besonderen Verwaltungsrechts insbesondere das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.

In Deutschland herrscht Baufreiheit – allerdings keine Narrenfreiheit. Grundstückseigentümer haben das Recht, auf ihrem Grundstück zu bauen, allerdings lediglich im Rahmen der baurechtlichen Vorschriften. Es gilt das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und auch den Nachbarschutz zu beachten, denn schließlich ist die organische bauliche Entwicklung der Ortschaft im Interesse Aller zu gewährleisten, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen und auch der Nachbar nicht zu verärgern.

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RAin Lana Berloznik

Privates Baurecht, Erbrecht, Allgemeines Zivilrecht,
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