Rechtsanwalt Andreas Krau

Berufserfahrung und Kompetenz

  • seit 2005
    Selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei
  • 2001 – 2005
    Rechtsanwalt bei Lovells, Frankfurt am Main, Dezernat Corporate und Commercial,
  • 1999
    Rechtsanwalt bei Kanzlei Reimann und Böhm, Asslar, Zivil- und Wirtschaftsrecht
  • 1994 – 1998
    Rechtsanwalt bei Wörner Schäfer Rückert, Wetzlar, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Studium

  • 1991 – 1993
    Referendariat beim Landgericht Limburg, 2. Staatsexamen mit Prädikat
  • 1990
    1. Staatsexamen, JLU Gießen, mit Prädikat
  • 1961
    Geboren am 11.6.1961, verheiratet, zwei Kinder
Rechtsanwalt Andreas Krau

Mediator

  • Seit 2012
    bin ich berechtigt die Berufsbezeichnung Mediator zu führen und führe für Sie Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung durch.

Ständige Fortbildung

  • 2000/2001
    Lehrgang Wirtschaftsrecht, Steuer- und Wirtschaftsakademie, Frankfurt am Main, Lehrgang Mediation

Fachanwalt

  • Seit 2018
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Seit 2017
    Fachanwalt für Erbrecht
  • Seit 2010
    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Notar

  • seit August 2018
    Notar mit Amtssitz Hohenahr

Testamentsvollstrecker

  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)

Fachanwaltschaften

Seit 2010: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Seit 2017: Fachanwalt für Erbrecht.
Seit 2018: Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Notar

Seit August 2018 bin ich Notar.

Mediator

Seit 2012 bin ich berechtigt die Berufsbezeichnung Mediator zu führen und führe für Sie Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung durch.

Leistung

Für Sie bilde ich mich ständig fort. Aufgrund der Fachanwaltsordnung bin ich verpflichtet, alleine schon für jede Fachanwaltschaft jährlich mindestens 15 Stunden Sortbildung nachzuweisen. Bei drei Fachanwaltstiteln absolviere ich also jedes jahr mindestens 45 Stunden Fortbildung durch teilnahme an Fachseminaren.

Qualifikation, Fortbildung, Zertifikate

Ich bin Mitglied des Anwaltvereins Wetzlar. Darüber hinaus bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Als Testamentsvollstrecker wie auch als Nachlasspfleger wurde ich geprüft von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)

Ihr Nutzen

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, nutzen wir modernste Kanzleisoftware sowie viele Online-Datenbanken. Die Vorteile für Sie sind:
  • sofortiger Zugriff auf Urteile aus allen Rechtsgebieten,
  • aktuelle Gesetze und Literatur,
  • Bonitätsauskünfte und Wirtschaftsinformationen.

Die Kosten – Gutes Recht muss nicht teuer sein

Die Vergütung regeln wir vorab. Wir klären bei Beratung oder außergerichtlicher Vertretung gemeinsam, ob wir auf der Basis gesetzlicher Gebühren, einer Pauschale oder einer Zeitvergütung zusammenarbeiten wollen. Die Kosten sollen von Anfang an für Sie überschaubar und transparent sein.

Es soll schließlich für Sie bezahlbar sein und bleiben, dass Sie zu Ihrem guten Recht kommen wollen. Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, wollen wir Sie gerne bei der Einholung der Deckung unterstützen. Am angenehmsten ist es freilich immer noch, wenn am Ende der Gegner alle Kosten bezahlen muss.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Interview mit Rechtsanwalt Andreas Krau

Wir wollen durch Leistung überzeugen…
Liebe Leser, Sie kennen ihn nun seit einigen Jahren. Solange veröffentlichen die Veranstaltungshinweise schon seine „Rechtstipps für Jedermann“, allgemein verständliche Hinweise für den Bürger, vorwiegend zum Erbrecht. Wir haben dazu in den vergangenen Jahren zahlreiche positive Rückmeldungen von unseren Lesern erhalten.

Anlass genug, einmal der Frage nachzugehen, wer eigentlich hinter diesen Artikeln steckt. Das nachfolgende Interview haben wir Anfang Februar mit Rechtsanwalt Andreas Krau in seiner Kanzlei in Hohensolms geführt.
  • Interviewer:
    Herr Krau, Sie definieren sich als „Kanzlei für Erb-, Vertrags- und Wirtschaftsrecht“ – Können Sie in unserer ländlichen Region überhaupt eine solche Spezialisierung dauerhaft aufrechterhalten?
  • RA Krau:
    Seit Anfang der 90er Jahre ist das Konzept, Anwalt für alles und jedes Rechtsproblem sein zu wollen, kaum mehr tragfähig. Juristische Datenbanken werden zunehmend genutzt, Fachanwaltschaften entwickelten sich und Anwälte begannen, sich zu spezialisieren. Diesem Trend kann auch ich mich nicht entziehen.
  • Interviewer:
    Was haben Sie für Ihre Spezialisierung getan?
  • RA Krau:
    Ich war in den 90er Jahren einige Jahre für eine Wetzlarer Kanzlei tätig. Dort habe ich erfahren, was den Handwerker oder den Mittelständler bewegt. 2000 habe ich einen Qualifizierungslehrgang im Wirtschaftsrecht besucht. Ab 2001 war ich dann für die internationale Wirtschaftskanzlei Lovells in Frankfurt am Main tätig.
  • Interviewer:
    Klingt nach einem großen Laden…
  • RA Krau:
    Eine der größten internationalen Kanzleien, zu meiner Zeit mit etwa 2000 Anwälten weltweit, heute als Hogan Lovells mit wohl etwa 2500 Anwälten
  • Interviewer:
    Man hört nicht nur Gutes über diese großen Kanzleien…
  • RA Krau:
    Für mich überwiegt aus dieser Zeit bei Lovells das Positive: Man kann Rechtsdienstleistung in ungeahnter Qualität erzeugen, wenn man nicht an den Ressourcen sparen muss.
  • Interviewer:
    Nur die reichen Leute können sich gutes Recht leisten……?
  • RA Krau:
    Wenn es um viel geht, dann muss jeder Schritt wohl erwogen sein. Dann prüft man schon einmal bei jeder einzelnen Rechtsfrage, was die Literatur und Rechtsprechung dazu sagen, bevor man entscheidet.
  • Interviewer:
    Tun das die Anwälte auf dem Land nicht?
  • RA Krau:
    Wenn man die Rechtsprechung des BGH zur Anwaltshaftung in allen Facetten beachten will, dann kommt man vor lauter Vorsicht nicht mehr zum Arbeiten. Der Praktiker muss also ab und zu aus dem Bauch heraus entscheiden. Wenn es um Euro 500 geht, können Sie kein Gutachten für Euro 10.000 schreiben. Aber auch bei einem geringen Streitwert erwartet und verdient der rechtssuchende Bürger zu Recht den richtigen Rat, die beste Gestaltung.
  • Interviewer:
    Wie kommt man im Recht zu hoher Qualität trotz dieser ökonomischen Zwänge?
  • RA Krau:
    • Spezialisierung – nimmt nichts an, von dem Du keine Ahnung hast
    • Ständige Fortbildung
    • Genaue Aufklärung des Sachverhaltes
    • Juristische Datenbanken
    • Gute Ausstattung mit Fachliteratur
    • Einschaltung wissenschaftlicher Mitarbeiter
  • Interviewer:
    Erfüllt die Kanzlei Krau diese Voraussetzungen?
  • RA Krau:
    Ich bin Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht. Weiterhin bin ich als Mediator ausgebildet. Jedes Jahr nehme ich an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen teil. Schauen Sie mal auf meine Homepage www.rechtsanwalt-krau.de, dort sehen Sie, was ich seit 2005 in Fortbildung investiert habe. Derzeit beschäftige ich 3 wissenschaftliche Mitarbeiter, wir arbeiten mit juristischen Datenbanken. Ich nehme generell keine Fälle aus dem Bereich des Familienrechts an. Zahlreiche weitere Rechtsgebiete bearbeite ich ebenfalls nicht. Schwerpunkte sind Erbrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht inklusive Arbeitsrecht. Für mittelständische Firmen aus der Region führen wir außerdem den Forderungseinzug einschließlich Zwangsvollstreckung durch. Dort sind unsere Stärken, dort wollen wir noch stärker werden. Fälle, die nicht zu unserer Ausrichtung passen, empfehlen wir an befreundete spezialisierte Anwälte weiter.
  • Interviewer:
    Was ist mit den Gebühren?
  • RA Krau:
    Mit „alles billig“ und „Geiz ist geil“ kommen Sie nicht wirklich weiter. Gutes Recht ist seinen Preis wert. Das ist die wahre Bedeutung von „preiswert“. Nach dem modernen Standesrecht können Anwälte flexibel sein: Die gesetzliche Gebührenordnung des RVG, Zeithonorare und Pauschalen sind möglich. Wichtig ist: Der rechtssuchende Bürger weiß von Anfang an, mit welchen Kosten er kalkulieren muss. Recht ist keine Geheimwissenschaft und anwaltliches Gebührenrecht auch nicht.
  • Interviewer:
    Herr Rechtsanwalt Krau, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.
© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.