Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer mindert die Reaktionsfähigkeit und führt oftmals zu schlimmen Unfällen. Deshalb empfiehlt es sich, stets ohne Alkoholeinfluss zu fahren. Wer alkoholisiert Auto fährt kann verschiedene Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände erfüllen.
Ab einem Wert von 0,3 Promille liegt die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor. Zwischen 0,3 und 0,5 Promille ist nicht grundsätzlich eine Strafbarkeit wegen Alkoholisierung anzunehmen. Hinzutreten müssen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen treten, wie beispielsweise das Schneiden von Kurven, Fahren in Schlangenlinien oder unsicheres Fahren.
Von einer Ordnungswidrigkeit spricht man erst, wenn man mit einem Promillewert zwischen 0,5-1,09 Promille angehalten wird. Bei einer Ordnungswidrigkeit erhält man ein Bußgeld und ein Fahrverbot.
Ab einem Wert von 1,1 Promille spricht man von einer Straftat. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob man alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Bei einer Straftat bekommt man neben der Strafe den Führerschein entzogen und es wird eine Sperrfrist hinsichtlich der Neuerteilung des Führerscheins verhängt.
Auch bei Fahrradfahrern gibt es eine absolute Fahruntüchtigkeit. Diese liegt bei 1,6 Promille. Was vielen nicht bewusst ist, ist dass wenn man alkoholisiert mit dem Fahrrad angehalten wird und zu viel Alkohol getrunken hat, einem auch hier der Führerschein entzogen werden kann.