Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer mindert die Reaktionsfähigkeit und führt oftmals zu schlimmen Unfällen. Wer alkoholisiert Auto fährt, kann verschiedene Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände erfüllen. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss, kann Ihre Versicherung sich weigern, den Schaden zu übernehmen.
Ist gegen Sie ein Verfahren wegen Alkohol am Steuer eingeleitet worden, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren uns schnellstmöglich! Wir können Akteneinsicht beantragen und versuchen Ihren Führerschein zu retten.
Promillegrenzen
Ab einem Wert von 0,3 Promille liegt die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor. Zwischen 0,3 und 0,5 Promille ist nicht grundsätzlich eine Strafbarkeit wegen Alkoholisierung anzunehmen. Hinzutreten müssen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen treten, wie beispielsweise das Schneiden von Kurven, Fahren in Schlangenlinien oder unsicheres Fahren.
Von einer Ordnungswidrigkeit spricht man erst, wenn man mit einem Promillewert zwischen 0,5-1,09 Promille angehalten wird. Bei einer Ordnungswidrigkeit erhält man ein Bußgeld und ein Fahrverbot.
Ab einem Wert von 1,1 Promille spricht man von einer Straftat. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob man alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Bei einer Straftat bekommt man neben der Strafe den Führerschein entzogen und es wird eine Sperrfrist hinsichtlich der Neuerteilung des Führerscheins verhängt.
Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird, muss sich meistens einer MPU (Medizinisch Psychologischer Untersuchung) unterziehen. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist eine MPU verpflichtend.