Verkehrsrecht

Auch die Vertretung im Verkehrsrecht, gleich ob im Bußgeldverfahren oder im Strafverfahren, gehört selbstverständlich zu unserem Tätigkeitsspektrum.

Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer mindert die Reaktionsfähigkeit und führt oftmals zu schlimmen Unfällen. Deshalb empfiehlt es sich, stets ohne Alkoholeinfluss zu fahren. Wer alkoholisiert Auto fährt kann verschiedene Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände erfüllen.
Ab einem Wert von 0,3 Promille liegt die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor. Zwischen 0,3 und 0,5 Promille ist nicht grundsätzlich eine Strafbarkeit wegen Alkoholisierung anzunehmen. Hinzutreten müssen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen treten, wie beispielsweise das Schneiden von Kurven, Fahren in Schlangenlinien oder unsicheres Fahren.
Von einer Ordnungswidrigkeit spricht man erst, wenn man mit einem Promillewert zwischen 0,5-1,09 Promille angehalten wird. Bei einer Ordnungswidrigkeit erhält man ein Bußgeld und ein Fahrverbot.
Ab einem Wert von 1,1 Promille spricht man von einer Straftat. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob man alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Bei einer Straftat bekommt man neben der Strafe den Führerschein entzogen und es wird eine Sperrfrist hinsichtlich der Neuerteilung des Führerscheins verhängt.
Auch bei Fahrradfahrern gibt es eine absolute Fahruntüchtigkeit. Diese liegt bei 1,6 Promille. Was vielen nicht bewusst ist, ist dass wenn man alkoholisiert mit dem Fahrrad angehalten wird und zu viel Alkohol getrunken hat, einem auch hier der Führerschein entzogen werden kann.
Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird, muss sich meistens einer MPU (Medizinisch Psychologischer Untersuchung, umgangssprachlich „Idiotentest“) unterziehen. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist eine MPU verpflichtend.
Kritisch wird es für Fahranfänger. Für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt eine Promillegrenze von 0,0 Promille. Das bedeutet, diese Personen dürfen gar keinen Alkohol trinken, wenn sie Auto fahren wollen. Ein einmaliger leichter Verstoß wird mit einer zweijährigen Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar bestraft. Bei einem weiteren oder schwerwiegenden Verstoß droht der Entzug des Führerscheins.

Sollten Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall gebaut haben, kommen weitere Konsequenzen auf Sie zu. Ihre Versicherung könnte sich weigern, den Schaden zu übernehmen, da Sie betrunken Auto gefahren sind.

Ist gegen Sie ein Verfahren wegen Alkohol am Steuer eingeleitet worden, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren uns schnellstmöglich! Wir können sodann Akteneinsicht beantragen und versuchen Ihren Führerschein zu retten.

Haben Sie Fragen zu Verkehrsrecht? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

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