Haben Sie Probleme wegen eines Vertrages?
Beruft sich Ihr Gegner auf Bestimmungen, die für Sie nicht verständlich sind? Wollen Sie selbst einen rechtssicheren Vertrag begründen, wissen aber nicht genau, wie? Dann sind Sie hier genau richtig. Als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Zivil- und Wirtschaftsrecht und Berufserfahrung seit 1994, darunter eine mehrjährige Tätigkeit in einer der größten Kanzleien der Welt, helfe ich Ihnen gerne. Rufen Sie an! Erst im Rahmen des Telefonates klären wir gemeinsam, ob und zu welchen Bedingungen wir zusammenarbeiten wollen, damit Sie Ihr gutes Recht bekommen.
Im Zivilrecht herrscht Vertragsfreiheit. Zahlreiche Vorschriften des Zivilrechts, insbesondere des Schuldrechts können durch vertragliche Regelungen abbedungen werden. Das verleiht dem Vertragsgestalter die Macht eines „kleinen Gesetzgebers“.
Mit wirksam vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen geregelt werden.
Vertragsgestaltung
Musterverträge oder Formularverträge können in einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen eingesetzt werden. Doch Vorsicht: Selten sind verschiedene Fälle tatsächlich gleichgelagert. Im Zweifel sollten Sie sich individuell beraten lassen.
Zunächst ist an die gesetzlichen Vertragstypen des besonderen Schuldrechts zu denken:
Kaufvertrag
Leihvertrag
Tauschvertrag
Darlehensvertrag
Mietvertrag
Dienstvertrag (Arbeitsvertrag)
Werkvertrag
Auftrag
Geschäftsbesorgung
Kombinierte Verträge
Besondere Anforderungen stellen die gemischten Verträge, bei denen mehrere Vertragstypen Berücksichtigung finden (Beispiel: Kauf und Leasing).
Eine besondere Herausforderung stellen auch Verträge dar, die vor allem in die Zukunft gerichtet sind:
Erbvertrag
Gesellschaftsvertrag