Nachfolgeplanung

Sie wollen Ihr Haus zu Lebzeiten auf Ihre Kinder überschreiben, sind sich aber unsicher, wie Sie das bewerkstelligen sollen und ob Steuern anfallen? Sie überlegen, ein Testament zu machen, finden aber nicht die richtigen Formulierungen? Sie haben ein Testament eigenhändig entworfen, sind sich aber unsicher, ob dieses wirksam ist? Sie denken über eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung nach und wollen auch erbrechtlich „alles in trockene Tücher bringen“, wissen aber nicht, wie?
Sie wollen vermeiden, dass sich Ihre Erben um den Nachlass streiten? Sie suchen nach einer Regelung, die für alle Erben bindend sein wird und die Streitigkeiten verhindert?
Vielleicht möchten Sie aber auch gerade verhindern, dass ein Familienmitglied Erbe wird?
Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Testamenten und Übergabeverträgen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie im Hinblick auf Ihre Nachfolgeplanung haben. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei Fragen zur Erbschaftsteuer.

Rechtsanwalt Krau – Fachanwalt für Erbrecht

Gern können Sie uns auch eine Rückrufbitte über unser Kontaktformular zukommen lassen.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Der Erblasser hat zu Lebzeiten erhebliche Schenkungen gemacht? Er hat ein Hausanwesen auf seine Kinder überschrieben?

Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht. Auch hierbei handelt es sich um eine schwierige Materie, zu deren Bewältigung Sie unbedingt einen versierten Fachmann zu Rate ziehen sollten.

In der Regel übersteigt das, was wir beim Pflichtteil zusätzlich für Sie herausholen die anwaltlichen Kosten um ein Mehrfaches.

Übrigens: Vor Fragen rund um die Erteilung eines Mandats können per Telefon oder Mail kostenfrei vorab geklärt werden. Durch eine Anfrage kommt noch kein kostenträchtiges Mandat zustande. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn wir uns über die Bedingungen einig geworden sind und von ihnen die Vollmacht oder die Vergütungsvereinbarung unterzeichnet wurde.

Gerne nehmen wir für Sie auch Rechtsschutz anfragen vorab wahr, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Sollte die Rechtsschutzversicherung dann wider Erwarten die Deckungsgewährung ablehnen, so haben Sie immer noch die freie Entscheidung, ob Sie uns Mandatieren oder nicht

Näheres zum Thema Erbrecht finden Sie auf dieser Seite. Hier erhalten Sie spezielle Informationen über den Auskunftsanspruch.

Allgemeine Informationen über die Kanzlei und unsere Rechtsanwälte haben wir selbstverständlich auch für Sie zusammengestellt.