Carmen Eifert

Rechtsanwältin und Mediatorin in Hohenahr

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Carmen Eifert

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Ihr Anwältin
& Mediatorin im Lahn-Dill-Kreis

4,6 Sterne Bewertung

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Ihre Rechtsanwältin für Nachbarschaftsrecht

Wenn die nachbarschaftliche Einigung nicht gelingt

Als erfahrene Anwältin berate ich Sie bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und unterstütze Sie dabei, die bestehende Konfliktsituation zu lösen. Verschiedenste Themen können im Alltag zu Konflikten zwischen Nachbarn führen. Die gesetzlichen Vorschriften sind häufig sehr umfassend, weshalb es einer Beratung durch einen Anwalt, einer Anwältin bedarf.

Ich unterstütze Sie bei der Streitschlichtung und setze mich für die Durchsetzung Ihres Schiedsspruchs ein.

Wir prüfen gemeinsam die Wege der Konfliktlösung, um Ihren nachbarschaftlichen Konflikt effektiv anzugehen.

Rechtsanwältin Carmen Eifert

Rechtsanwältin & Mediatorin Carmen Eifert
Mehr über Carmen Eifert erfahren sie hier.

Bestehende nachbarrechtliche Normen in Hessen

Einfriedung der Grundstücke
Bezieht sich auf Konflikte im Bezug auf die Errichtung eines Zauns, einer Mauer, einer Hecke oder einer anderen Anlage auf oder an der Grundstücksgrenze, die ein Grundstück oder Teile davon gegenüber der Außenwelt schützen und ein Hindernis für alles sein sollen, was von außen den Frieden des Grundstücks stören und dessen Nutzung beeinträchtigen könnte.
Überstehende Hecken oder Bäume

Bezieht sich auf die Bepflanzungen im grenznahen Bereich, die häufig Anlass zum Streit zwischen Nachbarinnen und Nachbarn geben. Manche Eigentümerin und mancher Eigentümer eines Grundstücks möchte die Gartenfläche ausnutzen und geht daher bei der Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern bis an die Grenze des Grundstücks. Gartenbesitzerinnen und -besitzer unterschätzen dabei oft das Wachstum der Bäume und Sträucher.

Überhang
Bezieht sich auf Bäume und Sträucher, die vorschriftsmäßig angepflanzt sind oder deren Beseitigung wegen Ablauf der Frist nicht mehr verlangt werden kann. Nicht selten ragen Zweige eines solchen Baumes oder Strauches auf das Nachbargrundstück hinüber oder die Wurzeln dringen in das Nachbargrundstück ein. Das Gesetz spricht hier von „Überhang“ (§ 910 BGB).
Überfall

Bezieht sich auf Früchte, die an einem vom Nachbargrundstück herüberragenden Zweig hängen. Diese gehören der Eigentümerin oder dem Eigentümer des auf dem Nachbargrundstück stehenden Baumes oder Strauches. Fallen Früchte auf ein benachbartes Grundstück so haben die Besitzer*innen des Grundstückes auf dieses die Früchte gefallen sind das Recht diese zu verzehren. 

Fenster- und Lichtrecht
Das sogenannte Fensterrecht regelt, ob und inwieweit die Grundstückseigentümerin oder der -eigentümer Fenster mit Sicht zum Nachbargrundstück errichten darf.
Lärm-, Rauch- und Geruchseinwirkung

Bezieht sich auf die Regelung inwiefern Lärm-, Rauch- und Geruchseinwirkungen von Nachbarn geduldet werden müssen und was nicht zulässig ist.

Eindringen durch Wasser
Bezieht sich auf den Übertritt von Wasser auf Nachbargrundstücke. Zu unterscheiden ist hier zwischen der sogenannten Dachtraufe und wild abfließendem Wasser.
Vertiefung

Durch eine Vertiefung (Senkung der Oberfläche eines Grundstückes) kann eine Gefährdung für das Nachbargrundstück entstehen, die zu Streitigkeiten führen kann.

Hammerschlags- und Leiterrecht

Bezieht sich auf die Duldung von Eigentümerinnen und Eigentümern, wenn der Nachbar, die Nachbarin ein Gebäude errichten, verändern, renovieren oder abreißen will und hierbei das Nebengrundstück betreten muss.

Notweg, Duldung von Leitungen
Regelt Streitigkeiten im Bezug auf ein fehlendes Versorgungs- und Abwassernetz und/oder einen fehlenden Weg.
Schornsteine und Lüftungsschächte
Bezieht sich auf Streitigkeiten rund um den Bereich der Schornsteinanbringung sowie der Wartung dieser.
Wärmedämmung an der Grenzwand
Bezieht sich auf die Duldungspflicht der Nachbarn, wenn nachträglich eine Wärmedämmung angebracht werden soll.

Wir beraten bei komplizierten Regelungen,
kennen Ihre Rechte und stehen für diese ein.

Wenn sich der Konflikt nicht am Gartenzaun lösen lässt

Einigung lässt sich nicht erzielen

Die beteiligten Parteien können keine Einigung erzielen und die Konflikte verstärken sich.

Rechtliche Unterstützung

Ihr rechtlicher Beistand wird zunächst versuchen, den Konflikt mit Ihrem Nachbarn außergerichtlich zu klären und hierbei Ihre Interessen entsprechend der Gesetzgebung vertreten.

Einleitung des Schiedsverfahrens

Wird auch mithilfe des rechtlichen Beistands keine Einigung erzielt, leitet der rechtliche Beistand das Schiedsverfahren ein.

Schiedsverfahren

Ein Schiedsverfahren endet mit einem Vergleich, durch den das Verfahren eingestellt wird oder mit einer Erfolglosigkeitsbescheinigung, die das Verfahren vor Gericht bringt.

Gerichtliche Streitbeilegung

Vor Gericht setzt Ihr Anwalt, Ihre Anwältin Ihre Ansprüche durch.

Ihre Vorteile
Notar im Lahn Dill Kreis

Qualifizierte rechtliche Beratung

Notar im Lahn Dill Kreis

Engagierte Vertretung
Ihrer Interessen

Notar im Lahn Dill Kreis

Online-Korrespondenz
möglich

Notar im Lahn Dill Kreis

Schnell und
komplikationslos

Rechtsanwältin Carmen Eifert ist Ihre Ansprechpartnerin bei nachbarschaftlichen Konflikten.

Häufige Fragen bei nachbarschaftlichen Konflikten

Muss ich übermäßiges Hundegebell hinnehmen?

Nein, dieses muss nicht hingenommen werden. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens.

Muss ich das Queren der Nachbarskatze über unser Grundstück hinnehmen?
Das Durchqueren des eigenen Grundstücks durch eine Katze lässt sich nur schwer verhindern und ist daher hinzunehmen.
Muss ich lautes Quaken von Fröschen aus dem Nachbarteich hinnehmen?

Grundstückseigentümerin oder der -eigentümer müssen massive Störungen der Nachtruhe durch das Quaken von Fröschen in einem auf dem Nachbargrundstück angelegten Froschteich nicht dulden. Artenschutzrechtliche Vorschriften sind hierbei zu beachten.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens.

Was besagt die Duldungspflicht?
Grundsätzlich sind Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Die Duldungspflicht verhält sich je nach Konfliktsituation unterschiedlich, weshalb eine Beratung durch einen Experten zu empfehlen ist.
Wer trägt die Kosten einer Einfriedung?

Die Kosten der Einfriedung, sowohl ihrer Errichtung als auch ihrer Unterhaltung, tragen in der Regel die beiden Nachbarinnen oder Nachbarn zu gleichen Teilen. Wird das an ein bereits eingefriedetes Grundstück angrenzende Grundstück erst später bebaut, so ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks zur Zahlung der halben Errichtungskosten unter angemessener Berücksichtigung der bisherigen Abnutzung verpflichtet (§ 17 Abs. 2 HNRG).

Abweichende Regelungen gelten für die Einfriedungen zwischen Grundstücken und den an sie angrenzenden öffentlichen Straßen oder öffentlichen Grünflächen (§ 19 HNRG).

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens.

Wo erhalte ich eine ausführliche Zusammenfassung der nachbarrechtlichen Regelungen?

Mithilfe der folgenden Broschüre können Sie sich intensiver mit den nachbarrechtlichen Normen vertraut machen.