Familienrecht

„Bis das der Tod uns scheidet“

Bei der Heirat gibt man dem Ehepartner das Versprechen „Bis dass der Tod uns scheidet“. Schwierigkeiten entstehen jedoch, wenn man sich dennoch vorher von seinem Ehegatten trennen bzw. scheiden lassen möchte. Schließlich wird heutzutage jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Durch die emotionale Belastung und die komplexe Materie stehen viele Menschen vor unüberwindbaren Problemen.
Auch bei der Trennung einer Beziehung zweier Menschen, welche nicht verheiratet waren, können Ansprüche gegen den anderen Lebenspartner bestehen. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein gemeinschaftliches Kind vorhanden ist.

Wir beraten Sie gern!

Der Bereich des Familienrechts ist sehr umfangreich und speziell. Deswegen steht Ihnen Rechtsanwältin Eifert u. a. in folgenden Themenbereichen gerne zur Seite:
Trennung
Vermögensauseinandersetzung
Hausrat
Scheidung
Wohnungszuweisung
Adoptionsrecht
Unterhalt
(Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Alters- und Pflegeunterhalt)
Umgangsrecht
Zugewinnausgleich
Sorgerecht
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Versorgungsausgleich
Eheverträge/Erbverträge
Scheidungsvereinbarungen

Gerne können Sie mit unserem Büro ein Beratungstermin bei Rechtsanwältin Eifert vereinbaren.
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