Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungssteuer

Sie Stellen sich folgende Fragen?

Sie haben nach einem Erbfall Post vom Finanzamt erhalten und wissen nun nicht, was Sie tun sollen?
Sie wollen ein Testament machen sind, sich aber hinsichtlich der erbschaftsteuerlichen Folgen unsicher?
Wer muss eigentlich Erbschaftsteuer zahlen? Wie hoch sind die Freibeträge?
Sie wollen eine Schenkung vornehmen wollen aber unnütze Schenkungsteuern vermeiden?
Sie wollen eine Schenkung vornehmen wollen aber unnütze Schenkungsteuern vermeiden?

Dann kontaktieren Sie uns!

Rufen Sie jetzt an, wir beraten Sie kompetent und preiswert. Rechtsanwalt Krau – Fachanwalt für Erbrecht
Wir stehen für ein telefonisches Erstgespräch gern zur Verfügung. Gern können Sie uns auch eine Rückrufbitte über unser Kontaktformular zukommen lassen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Vor Fragen rund um die Erteilung eines Mandats können per Telefon oder Mail kostenfrei vorab geklärt werden. Durch eine Anfrage kommt noch kein kostenträchtiges Mandat zustande. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn wir uns über die Bedingungen einig geworden sind und von ihnen die Vollmacht oder die Vergütungsvereinbarung unterzeichnet wurde.

Gerne nehmen wir für Sie auch Rechtsschutz anfragen vorab wahr, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Sollte die Rechtsschutzversicherung dann wider Erwarten die Deckungsgewährung ablehnen, so haben Sie immer noch die freie Entscheidung, ob Sie uns Mandatieren oder nicht

Näheres zum Thema Erbrecht finden Sie auf dieser Seite. Eine strukturierte Darstellung des deutschen Erbrechts finden Sie hier.
Allgemeine Informationen über die Kanzlei und unsere Rechtsanwälte haben wir selbstverständlich auch für Sie zusammengestellt.
Krau Rechtsanwälte
Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr
Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: 06446 921 331