Nachtragsliquidation

Nachtragsliquidation

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
übernimmt bundesweit Nachtragsliquidationen

Worum geht es bei einer Nachtragsliquidation? Dies lässt sich anhand eines Beispiels ganz einfach erklären: Sie sind Eigentümer eines Grundstückes (z. B. in Frankfurt am Main) und wollen ein Grundstücksgeschäft beurkunden lassen. Der Notar weist Sie darauf hin, dass im Grundbuch noch eine Sicherungshypothek für die Firma XY eingetragen ist. Ihr Vertragspartner besteht verständlicherweise darauf, dass diese Hypothek vorher aus dem Grundbuch gelöscht wird. Es gibt jedoch ein Problem: Firma XY ist vor 15 Jahren liquidiert und aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtes – nehmen wir einmal an, dieses sei in Hamburg – gelöscht worden. Es gibt keinen Ansprechpartner mehr. Es gibt keinen Geschäftsführer, der die Löschung vornehmen könnte. Kann das Grundstücksgeschäft nun nicht zustande kommen?

Hier kommen wir ins Spiel: Die Kanzlei Krau veranlasst die Löschung der Sicherungshypothek zu einem garantierten Festpreis. Rechtsanwalt Krau stellt beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Durchführung der Nachtragsliquidation und bittet um seine Bestellung zum Nachtragsliquidator. Nach seiner Bestellung und entsprechender Prüfung der Sach- und Rechtslage bewilligt er in vorgeschriebener Form die Löschung der Sicherungshypothek beim Grundbuchamt in Frankfurt am Main. Das Grundstücksgeschäft kann stattfinden.

Andreas Krau

Bundesweit als Nachtragsliquidator tätig.
Mehr über Rechtsanwalt Krau erfahren Sie hier.

Haben Sie Fragen zur Nachtragsliquidation?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ein E-Mail.

Haben Sie generelle Fragen zu Nachtragsliquidation? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.


Warning: Undefined variable $id in /usr/www/users/rechtsxky/_live/wp-content/plugins/fs-table/includes/element/fs_table/templates/template.php on line 12
Wir haben für die folgenden Firmen Nachtragsliquidationen durchgeführt:

Transparente Kosten

Für die Abwicklung der Nachtragsliquidation entstehen Kosten. Damit Sie vorher wissen, was auf Sie zu kommt, vereinbaren wir eine schriftliche Vergütungsvereinbarung. Darin sind alle Kosten inklusive Nebenkosten (Porto, Fahrten zum Notar, etc.) enthalten. Die anfallenden Notar- und Gerichtskosten sind in unseren Kosten nicht inbegriffen und werden Ihnen direkt berechnet. Letztere können Sie direkt bei Gericht erfragen.

Die Kanzlei Krau hat bereits zahlreiche Verfahren zur Nachtragsliquidation erfolgreich abgeschlossen und steht Ihnen gerne mit Beratung und Vertretung zur Seite.

Telefonische Erstberatung

Fragen rund um die Erteilung eines Mandats können per Telefon oder Mail kostenfrei vorab geklärt werden. Durch eine Anfrage kommt noch kein kostenträchtiges Mandat zustande. Erst wenn Sie die Vollmacht oder Vergütungsvereinbarung unterzeichnet haben. Gerne übernehmen wir kostenfrei die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollte die Rechtsschutzversicherung dann wider Erwarten die Deckungsgewährung ablehnen, haben Sie immer noch die freie Entscheidung, ob Sie uns beauftragen oder nicht.
Kostentipp

Das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht hat für Ihren Antrag auf Anordnung einer Nachtragsliquidation einen Betrag angesetzt, der Ihnen zu hoch erscheint? Das Gericht ist von einem Regelgegenstandswert von Euro 60.000 ausgegangen und hat Gerichtskosten in einer Größenordnung von 1200 bis 1300 Euro angesetzt, obwohl ihre Grundschuld oder Hypothek über einen weit geringeren Wert lautet?

Das ist nicht richtig! Argumente dagegen finden Sie hier. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch in der Kostenfrage.

Eine weitere Argumentationshilfe zur Herabsetzung des gerichtlichen Kostenwertes finden Sie hier.