Das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht hat für Ihren Antrag auf Anordnung einer Nachtragsliquidation einen Betrag angesetzt, der Ihnen zu hoch erscheint? Das Gericht ist von einem Regelgegenstandswert von Euro 60.000 ausgegangen und hat Gerichtskosten in einer Größenordnung von 1200 bis 1300 Euro angesetzt, obwohl ihre Grundschuld oder Hypothek über einen weit geringeren Wert lautet?
Das ist nicht richtig! Argumente dagegen finden Sie hier! Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch in der Kostenfrage!
Eine weitere Argumentationshilfe zur Herabsetzung des gerichtlichen Kostenwertes finden Sie hier.
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