Elternzeit und Elterngeld

Die Abmahnung im Arbeitsrecht

Die Elternzeit in Deutschland ermöglicht es Eltern, sich um die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu kümmern, indem sie eine Auszeit vom Berufsleben nehmen können. Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, während der sie nicht arbeiten müssen, jedoch auch keinen Lohn erhalten, es sei denn, sie entscheiden sich für eine Teilzeitbeschäftigung während dieser Zeit, die bis zu 64 Wochenstunden betragen kann, wenn beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen.

Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Der Kündigungsschutz während der Elternzeit gewährleistet, dass die Eltern nicht aus betrieblichen Gründen entlassen werden können.

Die Eltern können die 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes flexibel nutzen, ohne die Zustimmung ihres Arbeitgebers einholen zu müssen. Die Elternzeit kann in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden, wobei der Arbeitgeber den dritten Abschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann, sofern er ausschließlich zwischen dem dritten Geburtstag und dem achten Lebensjahr des Kindes liegt.

Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes und 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes.

Während der Elternzeit können Eltern Teilzeitarbeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 32 Stunden beanspruchen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen beinhalten unter anderem eine bereits bestehende Anstellung von mindestens sechs Monaten beim Arbeitgeber und die Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung für mindestens zwei Monate mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 15 und 32 Stunden.

Der Kündigungsschutz während der Elternzeit beginnt ab der Anmeldung der Elternzeit und endet mit dem Ablauf der Elternzeit, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine Kündigung zulassen, die von der zuständigen Landesbehörde geprüft wird.

Insgesamt bietet die Elternzeit den Eltern die Möglichkeit, sich um ihre Kinder zu kümmern, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren, und gewährleistet gleichzeitig den Schutz ihres Arbeitsverhältnisses während dieser Zeit.

Das Elterngeld ist eine bedeutende Familienleistung in Deutschland, die Eltern dabei unterstützt, ihre Kinder nach der Geburt zu betreuen, während sie gleichzeitig einen finanziellen Ausgleich für wegfallendes Einkommen erhalten. Es besteht aus verschiedenen Varianten, darunter das Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus, die je nach Bedarf und Situation der Familie kombiniert werden können. Sowohl gemeinsam als auch getrennt lebenden Eltern steht das Elterngeld zur Verfügung.

Ab dem 1. April 2024 treten neue Einkommensgrenzen in Kraft, um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen. Diese Änderungen betreffen die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, sowie die Regelung für den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein.

Das Basiselterngeld dient dazu, fehlendes Einkommen auszugleichen, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein möchten und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Es steht den Eltern insgesamt 14 Monate zur Verfügung, die sie frei untereinander aufteilen können. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate in Anspruch nehmen. Zusätzliche Monate können gewährt werden, wenn das Kind frühzeitig geboren wird.

ElterngeldPlus ermöglicht es Eltern, länger Elterngeld zu beziehen und stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere für diejenigen, die während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Der Partnerschaftsbonus gewährt zusätzliche Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes und dem daraus resultierenden Einkommensverlust. Es variiert zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat für das Basiselterngeld und zwischen 150 und 900 Euro pro Monat für das ElterngeldPlus. Eine Ausnahme bilden Eltern, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und vor der Geburt erwerbstätig waren, sie erhalten einen Elterngeldfreibetrag von bis zu 300 Euro.

Insgesamt ist das Elterngeld eine wichtige Unterstützung für Familien in Deutschland, um die finanzielle Belastung nach der Geburt eines Kindes zu mildern und gleichzeitig die Möglichkeit zu bieten, sich intensiv um die Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu kümmern.

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