Gehalt einklagen

Gehalt einklagen – So fordern Sie ausstehenden Lohn ein

Wenn das Gehalt nicht pünktlich gezahlt wird, können Arbeitnehmer Schritte unternehmen, um ihren ausstehenden Lohn einzufordern. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

Schritt 1: Ein Versehen ausschließen

    • Prüfen Sie zunächst, ob es sich um ein Versehen handeln könnte, z.B. einen Fehler in der Buchhaltung.
    • Sprechen Sie diplomatisch mit Ihrem Arbeitgeber und geben Sie ihm die Möglichkeit, die verspätete Zahlung zu korrigieren.

Schritt 2: Den Arbeitgeber schriftlich abmahnen

    • Wenn das Gehalt weiterhin ausbleibt, können Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen.
    • Die Abmahnung sollte eine Zahlungsfrist von sieben Tagen, den ausstehenden Betrag und den Hinweis auf rechtliche Schritte enthalten.
    • Die Abmahnung kann formlos per E-Mail oder Brief erfolgen.

Schritt 3: Klage beim Arbeitsgericht einreichen

    • Reagiert der Arbeitgeber nicht auf die Abmahnung, können Sie den ausstehenden Lohn vor Gericht einklagen.
    • Die Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht und erfordert bestimmte Unterlagen wie den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung.

Benötige ich einen Anwalt?

    • In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang, aber es kann sinnvoll sein, einen Anwalt zu konsultieren, insbesondere bei einem Streitwert ab 2.000 Euro brutto.
    • Ein Anwalt kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und alle Ansprüche effektiv durchzusetzen.
    • Rechtschutzversicherungen decken üblicherweise solche Klagen ab – wir holen unentgeltlich für Sie Deckung ein!

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe – wir unterstützen Sie auch dabei unentgeltlich!

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