Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit

Die Scheinselbstständigkeit ist ein häufig diskutiertes Thema, das sowohl für Selbstständige als auch für Unternehmer von großer Bedeutung ist. In Deutschland gibt es keine klaren Kriterien, die eine Scheinselbstständigkeit eindeutig definieren. Dennoch ist es wichtig, dass sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber sich über die Risiken und Folgen im Klaren sind und potenzielle Anzeichen für eine Scheinselbstständigkeit erkennen können.

Die Scheinselbstständigkeit beschreibt die Situation, in der eine Person formal als selbstständig gilt, aber in Wirklichkeit wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer arbeitet. Die Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung kann oft komplex sein und erfordert eine genaue Prüfung der individuellen Umstände. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das sogenannte Statusfeststellungsverfahren durch, um zu entscheiden, ob eine Person als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer einzustufen ist.

Es gibt bestimmte Anhaltspunkte, die auf eine Scheinselbstständigkeit hindeuten können:

Unmittelbare Weisungsbefugnis des Auftraggebers:

Wenn der Auftraggeber direkte Anweisungen zur Arbeitsweise und -zeit gibt, deutet dies auf eine abhängige Beschäftigung hin.

Feste Arbeitszeiten und Integration in die Infrastruktur des Auftraggebers:

Wenn der Auftragnehmer wie ein festangestellter Mitarbeiter in die Abläufe und Strukturen des Auftraggebers eingebunden ist und feste Arbeitszeiten hat, spricht dies ebenfalls für eine abhängige Beschäftigung.

Feste Bezüge und Ansprüche wie Urlaubsanspruch oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:

Wenn der Auftragnehmer wie ein Arbeitnehmer vergütet wird und Ansprüche wie Urlaubsanspruch oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat, kann dies auf eine Scheinselbstständigkeit hinweisen.

Um das Risiko einer Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sollten Selbstständige und Auftraggeber einige Maßnahmen ergreifen:

Vielfältigkeit der Auftraggeber:

Selbstständige sollten darauf achten, nicht ausschließlich für einen Auftraggeber tätig zu sein, um ihre Unabhängigkeit zu wahren.

Eigener Unternehmensauftritt:

Selbstständige sollten einen eigenen Unternehmensauftritt pflegen, der sie von einem festen Mitarbeiter des Auftraggebers unterscheidet. Dazu gehören beispielsweise eine eigene Webseite und Werbematerialien.

Freiheit in der Arbeitsgestaltung:

Selbstständige sollten ihre Arbeitszeiten und -weise selbst bestimmen können, ohne direkte Weisungen vom Auftraggeber zu erhalten.

Eigenes Betriebsrisiko:

Selbstständige tragen ein eigenes Betriebsrisiko und sollten dies durch den Einsatz eigener Materialien und Werkzeuge unter Beweis stellen.

Die Konsequenzen einer Scheinselbstständigkeit können sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber gravierend sein. Im Falle einer Feststellung durch die Rentenversicherung müssen sowohl der Selbstständige als auch der Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Lohnsteuern nachzahlen. Der Selbstständige kann seinen Arbeitnehmerstatus einklagen und hat dann Anspruch auf alle Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers, einschließlich Sozialversicherungspflicht und Rentenversicherungspflicht.

Es ist daher ratsam, potenzielle Anzeichen für eine Scheinselbstständigkeit frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko zu minimieren. Dazu gehört auch eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbeziehung und gegebenenfalls die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.

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